
Am 27. Juni 2026 veröffentlichte die Gazzetta Ufficiale das Gesetz 111/2026, eine Änderung von Artikel 19 des historischen Nationalen Gesundheitsdienstgesetzes von 1978. Der neue Text gewährt allen in AIRE (Anmeldung der im Ausland lebenden Italiener) registrierten italienischen Staatsbürgern, die in Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern leben, Anspruch auf Notfall- und kontinuierliche Versorgung, wenn sie vorübergehend nach Italien zurückkehren. Bisher mussten diese Auslandsitaliener eine private Versicherung abschließen oder Behandlungskosten selbst tragen, sofern sie nicht in einem Land mit bilateralen Gesundheitsabkommen mit Rom lebten.
Die Maßnahme ist sowohl symbolisch als auch praktisch. Rund 6 Millionen Italiener leben im Ausland – viele im Rahmen langfristiger Unternehmenseinsätze – und bilden eine wachsende Gruppe mobiler Fachkräfte, deren Familienmitglieder regelmäßig für Geschäftsreisen, Studium oder Urlaub zwischen Italien und dem Ausland pendeln. Das Fehlen einer automatischen Absicherung war ein häufig genanntes Problem von Relocation-Managern, da unerwartete medizinische Kosten bei kurzen Heimreisen die Kalkulierbarkeit von Einsatzpaketen beeinträchtigen konnten.
Aus politischer Sicht schließt das Gesetz eine peinliche Lücke im Vergleich zu anderen EU-Ländern, die ihren Auslandsbürgern bereits eine Behandlung garantieren. Zudem bringt es die nationalen Regelungen in Einklang mit dem neuen EU-Pakt für Migration und Asyl, der die Übertragbarkeit sozialer Rechte innerhalb und außerhalb der Union betont.
Das Gesundheitsministerium hat nun 30 Tage Zeit, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, die regelt, wie die lokalen Gesundheitsbehörden den AIRE-Status überprüfen und die Kosten an den Zentralhaushalt weiterverrechnen. Für multinationale Arbeitgeber hat die Regelung sofortige Auswirkungen: Jeder italienische Mitarbeiter auf einem Einsatz in einem Nicht-EU-Land erhält während Geschäftsreisen nach Italien wieder Zugang zum Nationalen Gesundheitsdienst, was den Bedarf an doppelten Versicherungen reduziert.
Mobility-Teams sollten jedoch darauf hinweisen, dass der Anspruch nur auf italienischem Boden gilt; im Gastland ist weiterhin eine umfassende private Absicherung erforderlich. Die Personalabteilungen sollten zudem die Einsatzverträge aktualisieren, um die möglichen Kosteneinsparungen zu berücksichtigen, und Familienmitglieder darauf hinweisen, bei Reisen einen Nachweis der AIRE-Registrierung mitzuführen.
Blickt man in die Zukunft, wird derzeit diskutiert, ob der Anspruch wechselseitig gestaltet werden soll, sodass auch ausländische Langzeitresidenten, die mindestens fünf Jahre in das italienische System eingezahlt haben und dann ins Ausland ziehen, davon profitieren können. Diese Debatte wird voraussichtlich im Haushaltszyklus 2027 aufkommen. Für den Moment ist die Reform von 2026 jedoch ein klarer Gewinn für Italiens global mobile Bürger.
Die Maßnahme ist sowohl symbolisch als auch praktisch. Rund 6 Millionen Italiener leben im Ausland – viele im Rahmen langfristiger Unternehmenseinsätze – und bilden eine wachsende Gruppe mobiler Fachkräfte, deren Familienmitglieder regelmäßig für Geschäftsreisen, Studium oder Urlaub zwischen Italien und dem Ausland pendeln. Das Fehlen einer automatischen Absicherung war ein häufig genanntes Problem von Relocation-Managern, da unerwartete medizinische Kosten bei kurzen Heimreisen die Kalkulierbarkeit von Einsatzpaketen beeinträchtigen konnten.
Aus politischer Sicht schließt das Gesetz eine peinliche Lücke im Vergleich zu anderen EU-Ländern, die ihren Auslandsbürgern bereits eine Behandlung garantieren. Zudem bringt es die nationalen Regelungen in Einklang mit dem neuen EU-Pakt für Migration und Asyl, der die Übertragbarkeit sozialer Rechte innerhalb und außerhalb der Union betont.
Das Gesundheitsministerium hat nun 30 Tage Zeit, eine Durchführungsverordnung zu erlassen, die regelt, wie die lokalen Gesundheitsbehörden den AIRE-Status überprüfen und die Kosten an den Zentralhaushalt weiterverrechnen. Für multinationale Arbeitgeber hat die Regelung sofortige Auswirkungen: Jeder italienische Mitarbeiter auf einem Einsatz in einem Nicht-EU-Land erhält während Geschäftsreisen nach Italien wieder Zugang zum Nationalen Gesundheitsdienst, was den Bedarf an doppelten Versicherungen reduziert.
Mobility-Teams sollten jedoch darauf hinweisen, dass der Anspruch nur auf italienischem Boden gilt; im Gastland ist weiterhin eine umfassende private Absicherung erforderlich. Die Personalabteilungen sollten zudem die Einsatzverträge aktualisieren, um die möglichen Kosteneinsparungen zu berücksichtigen, und Familienmitglieder darauf hinweisen, bei Reisen einen Nachweis der AIRE-Registrierung mitzuführen.
Blickt man in die Zukunft, wird derzeit diskutiert, ob der Anspruch wechselseitig gestaltet werden soll, sodass auch ausländische Langzeitresidenten, die mindestens fünf Jahre in das italienische System eingezahlt haben und dann ins Ausland ziehen, davon profitieren können. Diese Debatte wird voraussichtlich im Haushaltszyklus 2027 aufkommen. Für den Moment ist die Reform von 2026 jedoch ein klarer Gewinn für Italiens global mobile Bürger.
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