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Die Einkommensgrenze für digitale Nomaden in Spanien steigt nach der Aktualisierung des Mindestlohns auf 2.442 €

Juni 26, 2026
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Die Einkommensgrenze für digitale Nomaden in Spanien steigt nach der Aktualisierung des Mindestlohns auf 2.442 €
Das in Barcelona ansässige Unternehmen Legal Fournier hat heute stillschweigend seinen beliebten Berechnungsrechner für die Berechtigung zum Digital Nomad Visa (DNV) aktualisiert, um die neue Mindestgehaltsanforderung in Spanien zu berücksichtigen. Da das Visum an 200 % des monatlichen salario mínimo interprofesional (SMI) gekoppelt ist, hebt die im Januar erfolgte SMI-Erhöhung auf 1.221 € die Mindesteinkommensgrenze für Einzelbewerber nun auf 2.442 €. Ehepartner werden mit 75 % des SMI (916 €) und jedes Kind mit weiteren 25 % (305 €) angerechnet. Diese Änderung ist bedeutsam, da die Nachfrage nach dem DNV in Spanien weiterhin die Prognosen übertrifft: Die Einheit für Großunternehmen und strategische Gruppen (UGE) bearbeitete im ersten Quartal 2026 28.000 Anträge von Remote-Arbeitern – dreimal so viele wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Bewerber, die die neue Schwelle nicht erreichen, riskieren laut Einwanderungsanwälten nun eine sofortige Ablehnung statt einer Aufforderung zur Nachreichung weiterer Nachweise. Neben dem Einkommen weist das Tool auf häufige Stolpersteine hin: unzureichende Nachweise, dass sich Antragsteller außerhalb Spaniens aufhalten, fehlende private Krankenversicherung und Unsicherheiten bezüglich der spanischen Sozialversicherungspflichten. Das Update von Legal Fournier fungiert somit als Frühwarnsystem für Mobility-Teams, die Mitarbeiter auf hybride oder vollständig remote Arbeitsverträge umstellen. Steuerberater heben zudem einen positiven Aspekt hervor: Die höhere Einkommensgrenze ermöglicht es den meisten DNV-Inhabern weiterhin, von der sogenannten „Beckham-Regelung“ zu profitieren, die das zu versteuernde Arbeitseinkommen für Nichtansässige in den ersten sechs Jahren auf 24 % bei einem Einkommen bis zu 600.000 € begrenzt. Das Visum bleibt damit eine der steuerlich günstigsten Einreisemöglichkeiten in der EU für mittel- bis hochverdienende Fachkräfte. Angesichts des Aktualisierungsdatums vom 25. Juni sollten Mobility-Experten die neuen Zahlen intern kommunizieren und Angebotsschreiben sowie Entsendebudgets rechtzeitig vor der Sommer-Einstellungswelle anpassen.
Quelle: Legal Fournier

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