
Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat heute das „Passar News 1/2026“ veröffentlicht, ein umfassendes Betriebsmagazin, das offiziell die Parallelphase der neuen digitalen Warenverkehrsplattform Passar für Importe in der Schweiz einläutet. Die Mitteilung vom 1. Juli bestätigt, dass Unternehmen, die für die Pilotphase zugelassen sind, nun Standard-Importdeklarationen über Passar einreichen und die automatisierte Grenzfreigabe über die mobile App „Activ“ auslösen können. Dieser Schritt markiert einen wichtigen Meilenstein im mehrjährigen DaziT-Modernisierungsprogramm der Schweiz, das darauf abzielt, das bisherige e-dec Import-System bis Ende 2027 abzulösen.
Wesentliche Neuerungen für Mobilitäts- und Compliance-Teams sind unter anderem ein aktualisiertes Notfallverfahren, das die Nutzung eines Entwurfs des Transitbegleitdokuments zur Auslösung der Rückfallverarbeitung erlaubt, neue Codierungsregeln (EXPO, SNOT) zur Verknüpfung von Export- und Transitdeklarationen sowie die Klarstellung, dass gedruckte Exportdeklarationen (WA-A) bei automatischer Aktivierung nicht mehr erforderlich sind. Zudem wird betont, dass das webbasierte „Certificat“-Modul nun digitale EUR.1-Bewegungszertifikate erstellen kann, was den Papieraufwand für Präferenzursprungswaren innerhalb der Pan-Euro-Med-Zone reduziert.
Für global tätige Unternehmen, die Haushaltswaren, Investitionsgüter oder Produktmuster über die Schweizer Grenze transportieren, verspricht Passar nach vollständiger Einführung schnellere Abfertigung und eine 24/7-Selbstbedienungsfunktion. Während der Übergangsphase dürfen jedoch nur vom BAZG genehmigte Pilotteilnehmer Live-Importdeklarationen im neuen System einreichen; eine eigenmächtige Migration ist ausdrücklich untersagt. Logistikdienstleister müssen daher prüfen, ob ihre Softwareanbieter den Pilotstatus besitzen, und Fahrer im QR-Code-Aktivierungsprozess der Activ-App an ausgewählten Grenzübergängen schulen.
Mobilitätsmanager sollten zudem die verlängerten Einreichungsfristen beachten: Exportdaten müssen nun innerhalb von vier Kalendertagen in eine kompatible Transitdeklaration überführt werden – eine Regel, die insbesondere zugelassene Versender betrifft, die den „Export zuerst, Transit später“-Workflow bei Umzugssendungen nutzen. Eine Nichteinhaltung kann zu Zollinterventionen und möglichen Lagerkosten an der Grenze führen.
Das BAZG wird im Laufe dieses Jahres entscheiden, wann das System für eine breitere Nutzergruppe geöffnet wird. Organisationen, die Importe für 2027 planen, sollten IT-Integrationen, neue Datenfelder (Waren-Deklarationsreferenznummer) und überarbeitete Anweisungen für Fahrer, die bisher auf Papier-Carnets oder gestempelte Exportkopien angewiesen waren, einplanen. Der Fahrplan der Behörde bestätigt, dass das alte e-dec Import-Portal nach dem 30. September 2027 endgültig abgeschaltet wird, weshalb eine frühzeitige Einarbeitung in Passar für eine unterbrechungsfreie grenzüberschreitende Lieferkette entscheidend ist.
Wesentliche Neuerungen für Mobilitäts- und Compliance-Teams sind unter anderem ein aktualisiertes Notfallverfahren, das die Nutzung eines Entwurfs des Transitbegleitdokuments zur Auslösung der Rückfallverarbeitung erlaubt, neue Codierungsregeln (EXPO, SNOT) zur Verknüpfung von Export- und Transitdeklarationen sowie die Klarstellung, dass gedruckte Exportdeklarationen (WA-A) bei automatischer Aktivierung nicht mehr erforderlich sind. Zudem wird betont, dass das webbasierte „Certificat“-Modul nun digitale EUR.1-Bewegungszertifikate erstellen kann, was den Papieraufwand für Präferenzursprungswaren innerhalb der Pan-Euro-Med-Zone reduziert.
Für global tätige Unternehmen, die Haushaltswaren, Investitionsgüter oder Produktmuster über die Schweizer Grenze transportieren, verspricht Passar nach vollständiger Einführung schnellere Abfertigung und eine 24/7-Selbstbedienungsfunktion. Während der Übergangsphase dürfen jedoch nur vom BAZG genehmigte Pilotteilnehmer Live-Importdeklarationen im neuen System einreichen; eine eigenmächtige Migration ist ausdrücklich untersagt. Logistikdienstleister müssen daher prüfen, ob ihre Softwareanbieter den Pilotstatus besitzen, und Fahrer im QR-Code-Aktivierungsprozess der Activ-App an ausgewählten Grenzübergängen schulen.
Mobilitätsmanager sollten zudem die verlängerten Einreichungsfristen beachten: Exportdaten müssen nun innerhalb von vier Kalendertagen in eine kompatible Transitdeklaration überführt werden – eine Regel, die insbesondere zugelassene Versender betrifft, die den „Export zuerst, Transit später“-Workflow bei Umzugssendungen nutzen. Eine Nichteinhaltung kann zu Zollinterventionen und möglichen Lagerkosten an der Grenze führen.
Das BAZG wird im Laufe dieses Jahres entscheiden, wann das System für eine breitere Nutzergruppe geöffnet wird. Organisationen, die Importe für 2027 planen, sollten IT-Integrationen, neue Datenfelder (Waren-Deklarationsreferenznummer) und überarbeitete Anweisungen für Fahrer, die bisher auf Papier-Carnets oder gestempelte Exportkopien angewiesen waren, einplanen. Der Fahrplan der Behörde bestätigt, dass das alte e-dec Import-Portal nach dem 30. September 2027 endgültig abgeschaltet wird, weshalb eine frühzeitige Einarbeitung in Passar für eine unterbrechungsfreie grenzüberschreitende Lieferkette entscheidend ist.
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