
Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGAC) hat die Fluggesellschaften aufgefordert, die Flugpläne an mehreren französischen Flughäfen um bis zu 50 % zu kürzen, nachdem zwei Minderheitsgewerkschaften für den 3. Juli einen landesweiten Streik angekündigt haben (mit möglicher Ausweitung auf den 4. Juli). Der Ausstand fällt mit dem Beginn der großen Sommerreisewelle zusammen und betrifft sowohl das französische Festland als auch die Überseegebiete. Die präventiven Kapazitätsbeschränkungen sehen eine Reduzierung um 50 % in Nizza, Bastia und Calvi vor; 30 % in Lyon, Marseille, Montpellier, Ajaccio und Figari; sowie 25 % an den Flughäfen Paris-Charles-de-Gaulle, Paris-Orly und Beauvais. Trotz der Mindestdienstanforderungen der DGAC für die Bereichskontrollzentren (CRNA) und die Flughafen-Tower sind erhebliche Verspätungen zu erwarten. Geschäftsreisebüros aktivieren bereits Notfallpläne und raten Führungskräften, entweder auf frühere Termine umzubuchen oder, wo möglich, auf die Bahn umzusteigen. Der Streik verdeutlicht die anhaltenden Spannungen in den Arbeitsbeziehungen seit den Protesten gegen die Rentenreform 2023 und folgt auf eine Reihe kürzerer Arbeitsniederlegungen im Frühjahr 2026 wegen Personal- und Modernisierungsbudgetfragen. Billigfluggesellschaften beklagen, dass häufige Arbeitskämpfe die Wettbewerbsfähigkeit der französischen Drehkreuze schwächen; laut IATA belaufen sich die Kosten eines eintägigen Kapazitätsrückgangs von 40 % auf 34 Millionen Euro entgangener Fluggesellschaftseinnahmen sowie Folgekosten für Passagiere. Mobilitätsmanager in Unternehmen sollten Reisende verfolgen, zeitkritische Termine bestätigen und die Möglichkeit der Remote-Teilnahme an Meetings prüfen. Arbeitgeber müssen zudem die Verpflichtungen aus der EU-Verordnung 261 beachten: Bei Flugannullierungen weniger als 14 Tage vor Abflug können Reisende Anspruch auf Entschädigung haben, sofern die Fluggesellschaft keine „außergewöhnlichen Umstände“ nachweisen kann – ein Argument, das bei einem im Voraus angekündigten Arbeitskampf kaum Bestand haben dürfte.
Quelle: UVET France / DéplacementsPros
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