
In einem gemeinsamen Schreiben, das am 8. Juli von The Brussels Times veröffentlicht wurde, fordern fünf europäische Fluggesellschaften – darunter Air France, Ryanair und easyJet – die französische Regierung auf, das Ein- und Ausreisesystem (EES) während der Hauptreisezeit der Schulferien auszusetzen. Die Airlines warnen, dass sich ohne Änderungen die Sicherheitskontrollen bis Ende Juli an den Flughäfen Paris Beauvais, Nizza und Lyon zu fünfstündigen Warteschlangen ausweiten könnten. Sie berufen sich auf Simulationen von ACI Europe, die zeigen, dass die Abfertigung eines Großraumflugzeugs unter EES bis zu 90 Minuten länger dauert als mit herkömmlichen Stempeln, was zu Verzögerungen im gesamten Netzwerk führen kann. Zudem befürchten die Fluggesellschaften Strafzahlungen nach EU-Verordnung 261, wenn Passagiere aufgrund von Grenzkontrollen außerhalb der Kontrolle der Airlines Anschlussflüge verpassen. Das französische Innenministerium erklärte, eine vollständige Aussetzung sei „nicht vorgesehen“, deutete jedoch selektive Ausnahmen für Familien mit kleinen Kindern und Transitpassagiere im Luftsicherheitsbereich an. Branchenverbände kritisieren, dass diese halben Maßnahmen insbesondere Charterflughäfen – wichtig für den französischen Küstentourismus – weiterhin unzureichend ausgestattet lassen. Auch Betreiber von Geschäftsflugzeugen schließen sich der Forderung an und weisen darauf hin, dass Privatjet-Kunden, die sonst 15 Minuten vom Auto bis zum Abflug gewohnt sind, nun mit einstündigen Formalitäten konfrontiert werden, was wertvolle Investitionsreisen abschreckt. Rechtsexperten raten Unternehmen, alle Verzögerungen genau zu dokumentieren, um mögliche Schadensersatzansprüche bei zeitkritischen Verträgen geltend machen zu können. Ob Paris dem Druck der Airlines nachgibt, könnte einen Präzedenzfall für andere Schengen-Staaten schaffen. Mobilitäts- und Relocation-Teams sollten die kommenden Verordnungen genau beobachten: Eine vollständige oder teilweise Aussetzung des EES würde die Dokumentationspflichten ändern und könnte kürzlich erlassene Richtlinien für Mitarbeiterreisen außer Kraft setzen.
Quelle: The Brussels Times