
Der Rat der Europäischen Union hat am 13. Juli die lang erwartete Überarbeitung der Verordnungen 261/2004 und 2027/97 verabschiedet und damit einen dreijährigen Gesetzgebungsprozess zur Modernisierung des Fluggastschutzes abgeschlossen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt treten die neuen Regeln 12 Monate und 20 Tage später in Kraft – rechtzeitig zur Sommersaison 2027. Für tschechische Passagiere bringen die Änderungen erhebliche Verbesserungen. Fluggesellschaften dürfen die Rückreise eines Tickets von Prag nach Brüssel nicht mehr einfach stornieren, nur weil der Reisende den Hinflug verpasst hat (das sogenannte „No-Show“-Verbot). In tschechischen Kronen beworbene Tarife müssen künftig klar mindestens ein Handgepäckstück enthalten, womit eine berüchtigte Lockvogel-Taktik auf einigen Billigflugstrecken ab Václav-Havel-Flughafen beendet wird. Die Auslöser für Entschädigungen werden präzisiert, was es Verbrauchern erleichtert, bei Verspätungen durch schrittweise technische Störungen, die Fluggesellschaften bisher als „außergewöhnliche Umstände“ einstuften, Ansprüche geltend zu machen. Die Verordnung widmet Personen mit eingeschränkter Mobilität ein eigenes Kapitel. Tschechische Reiseveranstalter, die Schulklassen oder Senioren ins Ausland schicken, profitieren von garantierter Unterstützung und klaren Umbuchungsrechten, falls Rollstuhldienste ausfallen. Fluggesellschaften müssen zudem rund um die Uhr erreichbare Hotlines einrichten und schriftliche Beschwerden innerhalb von 30 Tagen beantworten – eine Regelung, die von der tschechischen Handelsinspektion begrüßt wird, da diese bisher Schwierigkeiten hatte, die Reaktionszeiten im aktuellen Rahmen durchzusetzen. Aus Sicht der Branche rechnen die in Prag ansässige Smartwings und der regionale Anbieter CSA mit höheren kurzfristigen Kosten für die Umsetzung – vor allem für IT-Updates zur Anzeige von Gepäckpaketen und zusätzliches Kundenservicepersonal. Beide Airlines betonten gegenüber dem Ekonomický deník jedoch, dass harmonisierte Regeln im Binnenmarkt den Wettbewerb fairer gestalten und Rechtsstreitigkeiten reduzieren werden. Der Verband der europäischen Regionalfluggesellschaften prognostiziert, dass die Rechtssicherheit die Zahl der Gerichtsverfahren um 40 Prozent senken wird. Firmen-Mobilitätsteams sollten ihre Handbücher zu Reiserechten aktualisieren und Fürsorgepflichten mit Travel-Management-Unternehmen neu verhandeln. Tschechische Exporteure, die wichtige Mitarbeiter über EU-Drehkreuze zu Drittstaatenstandorten schicken, erhalten mehr Spielraum, bei Störungen Umbuchungen oder Hotelunterkünfte zu verlangen, was die indirekten Kosten von Verzögerungen senkt.
Quelle: Council of the European Union
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