
In einer scharf formulierten Stellungnahme vom 17. Juli forderte die Europäische Kommission neun Mitgliedstaaten – darunter Österreich – auf, die seit langem andauernde Wiedereinführung von Kontrollen an ihren inneren Schengen-Grenzen zu beenden. Wien führt seit der Migrationskrise 2015 nahezu ununterbrochen Kontrollen an den Grenzen zu Ungarn, Slowenien, Tschechien und der Slowakei durch und beruft sich dabei auf Sicherheitsgründe und irreguläre Migration. Die Kommission erkennt zwar an, dass jedes Land unterschiedlichen Herausforderungen gegenübersteht, betont jedoch, dass moderne Alternativen – wie mobile Polizeipatrouillen, biometrische Fahrzeugkontrollen und die vollständige Nutzung des neuen EU-Ein- und Ausreisesystems – feste Kontrollpunkte inzwischen ersetzen können.
Laut Schengener Grenzkodex dürfen temporäre Kontrollen an den Binnengrenzen zwei Jahre nicht überschreiten, es sei denn, sie sind „streng notwendig und verhältnismäßig“. Mehrere Staaten, darunter auch Österreich, verlängern diese Kontrollen seit über einem Jahrzehnt durch aufeinanderfolgende Meldungen. Für Pendler und Logistikunternehmen hat die politische Debatte spürbare Folgen: Die österreichische Wirtschaftskammer schätzt, dass die Wartezeiten für den Güterverkehr an der Grenze Spielfeld (Slowenien) jährlich 14 Millionen Euro an Arbeits- und Treibstoffkosten verursachen. Zudem sehen sich Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb Mitteleuropas versetzen, mit rechtlicher Unsicherheit bei der Meldepflicht konfrontiert, wenn routinemäßige Grenzübertritte durch Stichprobenkontrollen erschwert werden.
Innenminister Gerhard Karner verteidigte die österreichische Position mit dem Argument, dass die sekundäre Migration über den Westbalkan trotz des neuen EU-Migrations- und Asylpakts weiterhin hoch sei. Wirtschaftsverbände begrüßten hingegen den Druck der Kommission und wiesen darauf hin, dass Österreichs Exportsektor auf Just-in-Time-Lieferungen per Lkw zu und von benachbarten Produktionsstätten angewiesen ist.
Nun liegt der Ball beim Rat der EU. Sollte Österreich die Kontrollen über November hinaus – dem Ablauf der aktuellen Meldung – aufrechterhalten wollen, muss es eine neue Risikobewertung vorlegen und könnte mit Vertragsverletzungsverfahren rechnen. Multinationale Unternehmen mit mobilen Belegschaften sollten den Zeitplan genau beobachten und ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums stets Reisepässe oder Personalausweise mitzuführen.
Laut Schengener Grenzkodex dürfen temporäre Kontrollen an den Binnengrenzen zwei Jahre nicht überschreiten, es sei denn, sie sind „streng notwendig und verhältnismäßig“. Mehrere Staaten, darunter auch Österreich, verlängern diese Kontrollen seit über einem Jahrzehnt durch aufeinanderfolgende Meldungen. Für Pendler und Logistikunternehmen hat die politische Debatte spürbare Folgen: Die österreichische Wirtschaftskammer schätzt, dass die Wartezeiten für den Güterverkehr an der Grenze Spielfeld (Slowenien) jährlich 14 Millionen Euro an Arbeits- und Treibstoffkosten verursachen. Zudem sehen sich Unternehmen, die Mitarbeiter innerhalb Mitteleuropas versetzen, mit rechtlicher Unsicherheit bei der Meldepflicht konfrontiert, wenn routinemäßige Grenzübertritte durch Stichprobenkontrollen erschwert werden.
Innenminister Gerhard Karner verteidigte die österreichische Position mit dem Argument, dass die sekundäre Migration über den Westbalkan trotz des neuen EU-Migrations- und Asylpakts weiterhin hoch sei. Wirtschaftsverbände begrüßten hingegen den Druck der Kommission und wiesen darauf hin, dass Österreichs Exportsektor auf Just-in-Time-Lieferungen per Lkw zu und von benachbarten Produktionsstätten angewiesen ist.
Nun liegt der Ball beim Rat der EU. Sollte Österreich die Kontrollen über November hinaus – dem Ablauf der aktuellen Meldung – aufrechterhalten wollen, muss es eine neue Risikobewertung vorlegen und könnte mit Vertragsverletzungsverfahren rechnen. Multinationale Unternehmen mit mobilen Belegschaften sollten den Zeitplan genau beobachten und ihre Mitarbeiter darauf hinweisen, auch bei Reisen innerhalb des Schengen-Raums stets Reisepässe oder Personalausweise mitzuführen.
Quelle: EUCrim
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