
Am 17. Juli hat IRCC die öffentlich zugängliche Seite aktualisiert, die erklärt, wie temporäre ausländische Arbeitskräfte ihre Arbeitserlaubnis verlängern oder den Arbeitgeber wechseln können. Die grundlegenden Richtlinien bleiben unverändert, doch die Überarbeitung strukturiert die Inhalte in übersichtliche Navigationsblöcke, fügt eine gut sichtbare 30-Tage-Frist zur Antragstellung hinzu und klärt, wann der sogenannte „Maintained Status“ gilt – wichtige Details, die Mobilitätsmanager weltweit lange Zeit nur im Kleingedruckten fanden.
Das neue Layout führt Antragsteller Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen, gibt Tipps zum Online-Formular und erklärt, wie bei Verzögerungen durch biometrische Termine oder medizinische Untersuchungen vorzugehen ist. Ein neuer Pop-up-Hinweis erinnert Arbeitnehmer, die in eine offene Arbeitserlaubniskategorie wechseln möchten (z. B. für besonders schutzbedürftige Arbeitskräfte), daran, dass sie bis zur Erteilung der Zwischenbewilligung nicht für den aktuellen Arbeitgeber arbeiten dürfen – ein Compliance-Risiko, das in Personalabteilungen oft übersehen wird.
Zudem hat IRCC einen eigenen Abschnitt zum Thema „Reisen außerhalb Kanadas während die Verlängerung noch aussteht“ eingefügt. Dort wird klargestellt, dass die Wiedereinreise mit einer technisch abgelaufenen, aber durch den Maintained Status geschützten Arbeitserlaubnis nicht garantiert ist. Reisende werden aufgefordert, den Nachweis des laufenden Antrags mitzuführen und sich auf Ermessensentscheidungen der CBSA-Beamten am Flughafen einzustellen.
Für Arbeitgeber bedeuten die klareren Anweisungen weniger Panik bei kurzfristigen Verlängerungen und ein geringeres Risiko, dass entsandte Mitarbeiter in einen unerlaubten Status geraten – was zu Strafen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften führen kann. Viele Einwanderungsberater planen, den aktualisierten Link noch diese Woche an Linienmanager und Lohnbuchhaltung weiterzuleiten.
Das neue Layout führt Antragsteller Schritt für Schritt durch die Voraussetzungen, gibt Tipps zum Online-Formular und erklärt, wie bei Verzögerungen durch biometrische Termine oder medizinische Untersuchungen vorzugehen ist. Ein neuer Pop-up-Hinweis erinnert Arbeitnehmer, die in eine offene Arbeitserlaubniskategorie wechseln möchten (z. B. für besonders schutzbedürftige Arbeitskräfte), daran, dass sie bis zur Erteilung der Zwischenbewilligung nicht für den aktuellen Arbeitgeber arbeiten dürfen – ein Compliance-Risiko, das in Personalabteilungen oft übersehen wird.
Zudem hat IRCC einen eigenen Abschnitt zum Thema „Reisen außerhalb Kanadas während die Verlängerung noch aussteht“ eingefügt. Dort wird klargestellt, dass die Wiedereinreise mit einer technisch abgelaufenen, aber durch den Maintained Status geschützten Arbeitserlaubnis nicht garantiert ist. Reisende werden aufgefordert, den Nachweis des laufenden Antrags mitzuführen und sich auf Ermessensentscheidungen der CBSA-Beamten am Flughafen einzustellen.
Für Arbeitgeber bedeuten die klareren Anweisungen weniger Panik bei kurzfristigen Verlängerungen und ein geringeres Risiko, dass entsandte Mitarbeiter in einen unerlaubten Status geraten – was zu Strafen wegen Nichteinhaltung der Vorschriften führen kann. Viele Einwanderungsberater planen, den aktualisierten Link noch diese Woche an Linienmanager und Lohnbuchhaltung weiterzuleiten.
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