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DHS setzt Vier-Jahres-Grenze für Visa internationaler Studierender fest

Juli 21, 2026
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DHS setzt Vier-Jahres-Grenze für Visa internationaler Studierender fest
Das Heimatschutzministerium (DHS) hat eine Regelung finalisiert, die die Aufenthaltsdauer der meisten F-1-Studierenden und J-1-Austauschstudierenden in den USA grundlegend verändert. Ab September erhalten Studierende, die nach diesem Datum einreisen, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung von maximal vier Jahren. Um darüber hinaus weiterstudieren oder eine praktische Ausbildung nach Abschluss absolvieren zu können, müssen sie eine Verlängerung beantragen und zusätzliche Compliance-Prüfungen bestehen.

Über mehr als fünf Jahrzehnte wurden ausländische Studierende für die „Dauer ihres Status“ zugelassen, was ihnen erlaubte, so lange in den USA zu bleiben, wie sie ein Vollzeitstudium absolvierten. Besonders forschungsintensive Universitäten mit oft länger als vier Jahre dauernden Promotionsprogrammen kritisieren die neue Begrenzung als bürokratische Hürde, die die Studienplanung erschwert. Hochschulverbände warnen, dass die zuständigen Schulbeauftragten (Designated School Officials) mit einer Flut von Verlängerungsanträgen überfordert sein werden und das DHS erhebliche zusätzliche Ressourcen benötigt, um diese rechtzeitig zu bearbeiten.

DHS setzt Vier-Jahres-Grenze für Visa internationaler Studierender fest


Das DHS argumentiert, die neue Regel schließe eine Schlupfloch, das es einigen Studierenden ermöglicht habe, durch Fachwechsel oder Hochschulwechsel unbegrenzt zu bleiben. In einer Stellungnahme erklärte Minister Markwayne Mullin, die Regelung werde „unsere Fähigkeit wiederherstellen, Personen innerhalb unserer Grenzen angemessen zu überprüfen, zu kontrollieren und zu überwachen.“ Die endgültige Verordnung verschärft zudem die Vorschriften für einen Fachwechsel während des Studiums, der in vielen Fällen nun eine behördliche Genehmigung erfordert.

Universitäten entgegnen, dass internationale Studierende bereits zu den am strengsten überwachten Nicht-Einwanderern gehören: Sie werden in der SEVIS-Datenbank erfasst, müssen Adressänderungen innerhalb von zehn Tagen melden und benötigen bei einem Fachwechsel stets neue I-20-Formulare. Kritiker befürchten, dass die Änderung Talente abschrecken und den seit 2023 anhaltenden Rückgang der ausländischen Studierendenzahlen weiter verschärfen wird. Wirtschaftsverbände weisen darauf hin, dass mehr als die Hälfte der US-amerikanischen Master- und Doktorandenplätze in MINT-Fächern von internationalen Studierenden besetzt sind; eine Begrenzung ihres Aufenthalts könnte den zukünftigen Talentpool für amerikanische Technologieunternehmen verkleinern.

Praktische Tipps für Arbeitgeber und Studierende: (1) die Vier-Jahres-Grenze in langfristige Bildungs- und F&E-Personalplanungen einbeziehen; (2) mit einer höheren Nachfrage nach Verlängerungen für Cap-Gap-Relief und Optional Practical Training rechnen; (3) die künftigen DHS-Richtlinien beobachten, wie „zwingende akademische Gründe“ für eine Verlängerung bewertet werden. Universitäten sollten jetzt damit beginnen, standardisierte Verlängerungspakete zu erstellen, um Störungen beim Inkrafttreten der Regelung zu minimieren.
Quelle: WBUR / Associated Press

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