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Bundesrichter weist Klage gegen das Visum-Einreiseverbot für 75 Länder des Außenministeriums ab

Juli 27, 2026
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Bundesrichter weist Klage gegen das Visum-Einreiseverbot für 75 Länder des Außenministeriums ab
Eine Klage, die darauf abzielte, das Einfrieren der Ausstellung von Einwanderungsvisa für Staatsangehörige aus 75 Ländern durch das Außenministerium zu stoppen, stieß am Donnerstag auf ein Hindernis, als der US-Bezirksrichter Trevor N. McFadden die Klage mangels Klagebefugnis abwies. Das am Samstag veröffentlichte Urteil belässt eine im Januar erlassene Anweisung in Kraft, die Konsularbeamte weltweit anweist, alle Einwanderungsvisa aus Ländern auf einer sogenannten Public-Charge-Beobachtungsliste abzulehnen, während das Ministerium eine Überprüfung der Richtlinie durchführt. Richter McFadden stellte fest, dass die meisten der über 80 Kläger keine Details zu ihren laufenden Visaanträgen vorgelegt hatten und somit keinen konkreten Schaden nachweisen konnten. Das Gericht kritisierte zudem stark geschwärzte Erklärungen, die wesentliche Fakten verschleierten. Die Kläger haben bis zum 24. August Zeit, eine präzisere Klage einzureichen. Bis zu diesem Termin dürfen Konsulate weiterhin Interviews planen, sind jedoch daran gehindert, Visa an betroffene Staatsangehörige auszustellen. Für multinationale Unternehmen erschwert die Aussetzung den globalen Talentfluss – insbesondere für innerbetriebliche Versetzungen aus Russland, Brasilien, Nigeria und Iran, die alle zu den 75 betroffenen Ländern gehören. Personalabteilungen sollten längere Vorlaufzeiten für Einsätze einplanen und Strategien wie die Beantragung von Visa in Drittstaaten prüfen, also in Ländern ohne Beschränkungen. Einwanderungsanwälte weisen darauf hin, dass die Anordnung keine Auswirkungen auf Nicht-Einwanderungsvisa wie H-1B oder L-1 hat, jedoch die Bearbeitung von Green Cards für Tausende ausländischer Führungskräfte und Fachkräfte verzögert. Die Abweisung unterstreicht zudem die schwierige Lage von Klägern, die konsularische Entscheidungen unter dem Grundsatz der Nichtüberprüfbarkeit anfechten. Befürworter fordern den Kongress zu einer Aufsicht auf, da das Einfrieren faktisch einem Reiseverbot gleichkomme. Bis die Klage neu eingereicht wird oder das Außenministerium seine Überprüfung abschließt, sollten Unternehmen die Prioritätsdaten ihrer Mitarbeiter genau verfolgen und alternative Wege wie EB-1-Petitionen für multinationale Führungskräfte aus den USA heraus prüfen.
Quelle: Hoodline

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