
Am 30. Juli 2026 aktualisierte die tschechische Abgeordnetenkammer (Poslanecká sněmovna) den Status des Regierungsentwurfs Nr. 144 – des geplanten Gesetzes über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern – und markierte damit den letzten Verfahrensschritt vor der dritten Lesung. Laut der Parlamentswebsite hat der Entwurf die Ausschussprüfung abgeschlossen, alle Änderungsanträge wurden in Drucksache 144/2 zusammengeführt, und der Punkt steht nun auf der Tagesordnung der aktuellen (27.) Plenarsitzung zur endgültigen Verabschiedung.
Der Gesetzentwurf stellt die erste umfassende Reform des tschechischen Einwanderungsrechts seit dem Ausländergesetz von 1999 dar. Er bündelt EU-gesteuerte Reformen – wie die Neufassung des Schengener Grenzkodex von 2024, neue biometrische Standards und das kommende Ein- und Ausreisesystem (EES) – mit nationalen Prioritäten, allen voran die vollständige Digitalisierung der Einwanderungsfallbearbeitung. Ein neues sicheres Online-Portal wird künftig der einzige Kanal für die meisten Anträge und Meldungen sein, während das Innenministerium die Befugnis erhält, elektronische Bescheide zu erlassen. Arbeitgeber, Universitäten und Forschungseinrichtungen können als „Garanten“ fungieren und verifizierte Dokumente direkt ins Portal hochladen, um die Bearbeitung zu beschleunigen und Dokumentenfälschungen zu verhindern.
Für die Wirtschaftseinwanderung verspricht der Entwurf kürzere Fristen und klarere Servicevereinbarungen. Die Standardbearbeitungszeit für Anträge auf eine Arbeitnehmerkarte soll von 60 auf 45 Tage sinken, und hochqualifizierte Antragsteller im Rahmen der Regierungsprogramme „Key & Scientific Personnel“ oder „Qualified Employee“ könnten Entscheidungen bereits innerhalb von 20 Tagen erhalten. Zudem wird die umstrittene Pflicht für Langzeitaufenthaltberechtigte, alle fünf Jahre biometrische Karten auszutauschen, abgeschafft. Die Gültigkeit der Karten wird mit der Dauer der Arbeitserlaubnis synchronisiert, was den bürokratischen Aufwand für multinationale Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Tschechien reduziert.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die verpflichtende Registrierung von EU-Bürgern, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten. Während EU-Bürger bisher de facto visumfrei ansässig sein konnten, argumentiert das Innenministerium, dass eine einfache Registrierung den Gemeinden genaue Daten zu Gesundheits- und Bildungsbedarfen liefert, ohne die Freizügigkeit einzuschränken. Die Gemeinden erhalten Echtzeitzugriff auf anonymisierte Statistiken, die ihnen helfen, Angebote wie Englischkurse und andere Integrationsmaßnahmen besser zu planen.
Sollte die Abgeordnetenkammer den Entwurf in der dritten Lesung annehmen, wird er Anfang September an den Senat weitergeleitet. Die Regierung hat eine gestaffelte Wirksamkeit beantragt: Das digitale Portal soll am 1. Juli 2027 in Betrieb gehen, während einfachere Regelungen – etwa längere Öffnungszeiten bei Botschaften – bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter nach Tschechien entsenden, wird daher empfohlen, ihre internen HR-Systeme auf die neuen elektronischen Abläufe abzustimmen und zusätzliche Vollmachtsanforderungen im Zusammenhang mit dem Garantenmodell einzuplanen. Einwanderungsberater erwarten im Herbst Übergangsrichtlinien; angesichts der für 2027 geplanten Parlamentswahlen betonen Beobachter, dass eine zügige Verabschiedung jetzt entscheidend ist, um eine Gesetzeslücke im nächsten Jahr zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf stellt die erste umfassende Reform des tschechischen Einwanderungsrechts seit dem Ausländergesetz von 1999 dar. Er bündelt EU-gesteuerte Reformen – wie die Neufassung des Schengener Grenzkodex von 2024, neue biometrische Standards und das kommende Ein- und Ausreisesystem (EES) – mit nationalen Prioritäten, allen voran die vollständige Digitalisierung der Einwanderungsfallbearbeitung. Ein neues sicheres Online-Portal wird künftig der einzige Kanal für die meisten Anträge und Meldungen sein, während das Innenministerium die Befugnis erhält, elektronische Bescheide zu erlassen. Arbeitgeber, Universitäten und Forschungseinrichtungen können als „Garanten“ fungieren und verifizierte Dokumente direkt ins Portal hochladen, um die Bearbeitung zu beschleunigen und Dokumentenfälschungen zu verhindern.
Für die Wirtschaftseinwanderung verspricht der Entwurf kürzere Fristen und klarere Servicevereinbarungen. Die Standardbearbeitungszeit für Anträge auf eine Arbeitnehmerkarte soll von 60 auf 45 Tage sinken, und hochqualifizierte Antragsteller im Rahmen der Regierungsprogramme „Key & Scientific Personnel“ oder „Qualified Employee“ könnten Entscheidungen bereits innerhalb von 20 Tagen erhalten. Zudem wird die umstrittene Pflicht für Langzeitaufenthaltberechtigte, alle fünf Jahre biometrische Karten auszutauschen, abgeschafft. Die Gültigkeit der Karten wird mit der Dauer der Arbeitserlaubnis synchronisiert, was den bürokratischen Aufwand für multinationale Unternehmen bei der Entsendung von Mitarbeitern nach Tschechien reduziert.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die verpflichtende Registrierung von EU-Bürgern, die sich länger als 90 Tage im Land aufhalten. Während EU-Bürger bisher de facto visumfrei ansässig sein konnten, argumentiert das Innenministerium, dass eine einfache Registrierung den Gemeinden genaue Daten zu Gesundheits- und Bildungsbedarfen liefert, ohne die Freizügigkeit einzuschränken. Die Gemeinden erhalten Echtzeitzugriff auf anonymisierte Statistiken, die ihnen helfen, Angebote wie Englischkurse und andere Integrationsmaßnahmen besser zu planen.
Sollte die Abgeordnetenkammer den Entwurf in der dritten Lesung annehmen, wird er Anfang September an den Senat weitergeleitet. Die Regierung hat eine gestaffelte Wirksamkeit beantragt: Das digitale Portal soll am 1. Juli 2027 in Betrieb gehen, während einfachere Regelungen – etwa längere Öffnungszeiten bei Botschaften – bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten sollen. Unternehmen, die regelmäßig Mitarbeiter nach Tschechien entsenden, wird daher empfohlen, ihre internen HR-Systeme auf die neuen elektronischen Abläufe abzustimmen und zusätzliche Vollmachtsanforderungen im Zusammenhang mit dem Garantenmodell einzuplanen. Einwanderungsberater erwarten im Herbst Übergangsrichtlinien; angesichts der für 2027 geplanten Parlamentswahlen betonen Beobachter, dass eine zügige Verabschiedung jetzt entscheidend ist, um eine Gesetzeslücke im nächsten Jahr zu vermeiden.