
Die tschechische Abgeordnetenkammer hat auf ihrem Gesetzgebungsportal bestätigt, dass der Gesetzentwurf Nr. 144 – das von der Regierung eingebrachte Gesetz über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern – weiterhin auf der Tagesordnung der 27. Sitzung des Unterhauses steht, mit einem Statusdatum vom 26. Juli 2026. Die lang erwartete Reform, die erstmals im März vorgestellt wurde, führt eine einheitliche digitale Antragstellung für Langzeitvisa, Aufenthaltserlaubnisse und zugehörige Arbeitserlaubnisse ein, ersetzt den papierbasierten „biometrischen Aufkleber“ durch eine vollständig elektronische Aufenthaltserlaubnis und verkürzt die regulären Bearbeitungszeiten von 90 auf 60 Tage.
Wird der Entwurf unverändert angenommen, verschärft das Gesetz auch die Compliance-Vorgaben für Arbeitgeber. Unternehmen, die Mitarbeiter für mehr als zehn Tage innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums nach Tschechien entsenden, müssen vor Beginn der Entsendung eine Online-Meldung abgeben, während die Gehaltsdaten automatisch in die Ausländer-Datenbank des Innenministeriums eingespeist werden. Diese Maßnahme ergänzt den seit dem 1. Juli 2026 geltenden neuen „Einzelmonatlichen Arbeitgeberbericht“ (JMHZ) und zielt darauf ab, Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines „vertrauenswürdigen Sponsors“ für Großinvestoren und Forschungseinrichtungen. Akkreditierte Organisationen können Drittstaatsangehörige über ein beschleunigtes Verfahren einladen, das Termine bei Konsulaten innerhalb von zehn Tagen und eine Aufenthaltserlaubnis in nur 30 Tagen verspricht. Die Regierung hofft, mit diesem Programm die Wettbewerbsfähigkeit Tschechiens bei hochqualifizierten Fachkräften zu sichern, zumal Nachbarländer wie Polen und die Slowakei ähnliche Programme gestartet haben.
Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass der Entwurf bis zur vollständigen Inbetriebnahme des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) an den Flughäfen Prag und Brünn Ende dieses Jahres weiterhin eine persönliche Vorsprache zur Fingerabdruckerfassung an Botschaften vorsieht. Zudem warnen sie, dass der Gesetzentwurf keine explizite Übergangsregelung für bereits laufende Anträge enthält, was für Personalabteilungen mit Arbeitsbeginn im Herbst Unsicherheiten schaffen könnte.
Der Senat wird das Gesetz voraussichtlich unmittelbar nach der endgültigen Abstimmung im Unterhaus behandeln. Regierungsquellen zufolge bleibt der angestrebte Inkrafttretungstermin der 1. Januar 2027, womit nur noch sechs Monate für die Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen und die Anpassung interner Onboarding-Prozesse der Arbeitgeber verbleiben.
Wird der Entwurf unverändert angenommen, verschärft das Gesetz auch die Compliance-Vorgaben für Arbeitgeber. Unternehmen, die Mitarbeiter für mehr als zehn Tage innerhalb eines 30-Tage-Zeitraums nach Tschechien entsenden, müssen vor Beginn der Entsendung eine Online-Meldung abgeben, während die Gehaltsdaten automatisch in die Ausländer-Datenbank des Innenministeriums eingespeist werden. Diese Maßnahme ergänzt den seit dem 1. Juli 2026 geltenden neuen „Einzelmonatlichen Arbeitgeberbericht“ (JMHZ) und zielt darauf ab, Schwarzarbeit zu bekämpfen.
Eine weitere wichtige Neuerung ist die Einführung eines „vertrauenswürdigen Sponsors“ für Großinvestoren und Forschungseinrichtungen. Akkreditierte Organisationen können Drittstaatsangehörige über ein beschleunigtes Verfahren einladen, das Termine bei Konsulaten innerhalb von zehn Tagen und eine Aufenthaltserlaubnis in nur 30 Tagen verspricht. Die Regierung hofft, mit diesem Programm die Wettbewerbsfähigkeit Tschechiens bei hochqualifizierten Fachkräften zu sichern, zumal Nachbarländer wie Polen und die Slowakei ähnliche Programme gestartet haben.
Rechtsexperten weisen jedoch darauf hin, dass der Entwurf bis zur vollständigen Inbetriebnahme des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) an den Flughäfen Prag und Brünn Ende dieses Jahres weiterhin eine persönliche Vorsprache zur Fingerabdruckerfassung an Botschaften vorsieht. Zudem warnen sie, dass der Gesetzentwurf keine explizite Übergangsregelung für bereits laufende Anträge enthält, was für Personalabteilungen mit Arbeitsbeginn im Herbst Unsicherheiten schaffen könnte.
Der Senat wird das Gesetz voraussichtlich unmittelbar nach der endgültigen Abstimmung im Unterhaus behandeln. Regierungsquellen zufolge bleibt der angestrebte Inkrafttretungstermin der 1. Januar 2027, womit nur noch sechs Monate für die Ausarbeitung der Durchführungsverordnungen und die Anpassung interner Onboarding-Prozesse der Arbeitgeber verbleiben.