
Arbeitgeber, die auf Ausbildungsplätze setzen, um Fachkräftelücken zu schließen, haben an diesem Wochenende neue Compliance-Vorgaben zu beachten: Die Education & Skills Funding Agency (ESFA) hat die endgültigen Ausbildungsfinanzierungsregeln für 2026-27 veröffentlicht, die ab heute gelten. Das 120-seitige Regelwerk enthält einen eigenen Abschnitt zum Einwanderungsstatus, der Ausbildungsanbieter verpflichtet, Kopien der Visa oder eVisa der Auszubildenden aufzubewahren und den gewöhnlichen Wohnsitz zu bestätigen, bevor Fördermittel abgerufen werden dürfen.
Die Regeln streichen die bisherige Pflicht, 100 % der Arbeitszeiten eines Auszubildenden im Voraus zu planen – eine Änderung, die vor allem große Beratungsunternehmen begrüßen, die internationale Absolventen kurzfristig in britischen Büros einsetzen. Zudem wird die Anspruchsberechtigung für den Ausbildungsstandard Level 2 Verwaltungsassistent auf 16- bis 24-Jährige beschränkt. Die ESFA begründet dies mit dem Ziel, Ressourcen gezielt auf Berufseinsteiger zu konzentrieren, während einige Arbeitgeber befürchten, dass dadurch der Pool an ausländischen Kandidaten, die Praktika in Ausbildungsplätze umwandeln können, schrumpft.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist besonders die explizite Verweisung auf die Home Office-Richtlinien relevant: Läuft das Visum eines Auszubildenden während des Programms ab, muss die Finanzierung bis zum Nachweis einer Verlängerung eingestellt werden. Sponsoren sollten daher zuverlässige Kalendersysteme einrichten, um Ablaufdaten rechtzeitig vor der Gehaltsabrechnung zu erkennen.
Die Regeln stellen außerdem klar, dass Zeiten, die in UK-finanzierten Skills Bootcamps im Ausland verbracht werden, nicht als Wohnsitz für Ausbildungszwecke gelten. Kanzleien weisen darauf hin, dass die ESFA ihre Dokumentenliste endlich mit der Right-to-Work-Checkliste des UKVI abgeglichen hat, was jahrelange widersprüchliche Hinweise beendet. Die digitale Dokumentation wird gefördert, da die physischen Biometrischen Aufenthaltstitel ab 2027 schrittweise abgeschafft werden.
Anbieter, die bei Audits durchfallen, riskieren Rückforderungen, weshalb interne Qualitätssicherungsteams ihre Stichprobenpläne umgehend aktualisieren sollten. Multinationale Unternehmen mit großen Ausbildungsprogrammen – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen und Finanzdienstleistungen – wird empfohlen, ihre Recruiting-Partner noch diese Woche zu informieren und ein System zur Visa-Ablaufwarnung in ihre Lernmanagementsysteme zu integrieren, bevor im September die nächste Ausbildungsrunde startet.
Die Regeln streichen die bisherige Pflicht, 100 % der Arbeitszeiten eines Auszubildenden im Voraus zu planen – eine Änderung, die vor allem große Beratungsunternehmen begrüßen, die internationale Absolventen kurzfristig in britischen Büros einsetzen. Zudem wird die Anspruchsberechtigung für den Ausbildungsstandard Level 2 Verwaltungsassistent auf 16- bis 24-Jährige beschränkt. Die ESFA begründet dies mit dem Ziel, Ressourcen gezielt auf Berufseinsteiger zu konzentrieren, während einige Arbeitgeber befürchten, dass dadurch der Pool an ausländischen Kandidaten, die Praktika in Ausbildungsplätze umwandeln können, schrumpft.
Für Manager im Bereich globale Mobilität ist besonders die explizite Verweisung auf die Home Office-Richtlinien relevant: Läuft das Visum eines Auszubildenden während des Programms ab, muss die Finanzierung bis zum Nachweis einer Verlängerung eingestellt werden. Sponsoren sollten daher zuverlässige Kalendersysteme einrichten, um Ablaufdaten rechtzeitig vor der Gehaltsabrechnung zu erkennen.
Die Regeln stellen außerdem klar, dass Zeiten, die in UK-finanzierten Skills Bootcamps im Ausland verbracht werden, nicht als Wohnsitz für Ausbildungszwecke gelten. Kanzleien weisen darauf hin, dass die ESFA ihre Dokumentenliste endlich mit der Right-to-Work-Checkliste des UKVI abgeglichen hat, was jahrelange widersprüchliche Hinweise beendet. Die digitale Dokumentation wird gefördert, da die physischen Biometrischen Aufenthaltstitel ab 2027 schrittweise abgeschafft werden.
Anbieter, die bei Audits durchfallen, riskieren Rückforderungen, weshalb interne Qualitätssicherungsteams ihre Stichprobenpläne umgehend aktualisieren sollten. Multinationale Unternehmen mit großen Ausbildungsprogrammen – insbesondere in den Bereichen Ingenieurwesen und Finanzdienstleistungen – wird empfohlen, ihre Recruiting-Partner noch diese Woche zu informieren und ein System zur Visa-Ablaufwarnung in ihre Lernmanagementsysteme zu integrieren, bevor im September die nächste Ausbildungsrunde startet.