
Fünf französische Kabinengewerkschaften (SNPL, UNSA PNC, SNPNC, SNGAF und UNAC) haben einen fünftägigen Streik vom 17. bis 21. Oktober 2026 angekündigt – genau zum Beginn der französischen Herbstferien (Toussaint). Der Ausstand richtet sich gegen Fluggesellschaften, die dem französischen Arbeitsrecht unterliegen, insbesondere Air France und deren Billigtochter Transavia, die in diesem Jahr zusammen 1,7 Millionen Passagiere auf den Strecken zwischen Frankreich und Marokko beförderten. Im Zentrum des Konflikts steht die geplante Reform des Zusatzrentensystems für Piloten und Kabinenpersonal (CRPN), die am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll. Die Gewerkschaften kritisieren, dass die Reform vor allem Beschäftigte benachteiligt, die aus gesundheitlichen Gründen frühzeitig in den Ruhestand gehen müssen, und fordern eine gesetzliche Ausnahme von den neuen kumulativen Arbeits- und Rentenregelungen. Die Verhandlungen stockten am 18. September, was den vorweihnachtlichen Arbeitskampf auslöste. Für Mobilitäts- und Reisemanager könnte der Zeitpunkt kaum ungünstiger sein. Die Toussaint-Woche verzeichnet traditionell einen starken Anstieg von VFR-Verkehr (Besuche bei Freunden und Familie) sowie Geschäftsreisen nach Casablanca, Rabat und Marrakesch, da französisch-marokkanische Führungskräfte Geschäftliches mit Familienbesuchen verbinden. Unternehmen mit Projektteams in Marokko bemühen sich, ihre Mitarbeiter auf Flüge von Iberia oder Royal Air Maroc über Madrid und Lissabon umzubuchen, während einige Meetings ins Virtuelle verlegen. Nach EU-Verordnung 261/2004 haben betroffene Passagiere Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung, doch Hotel- und Folgekosten sind meist nicht abgedeckt. Experten raten, flexible Tarife zu buchen, die Reiseversicherung auf Streikfolgen zu prüfen und Airline-Apps für Push-Benachrichtigungen zur Umbuchung herunterzuladen. Sollte der Konflikt nicht beigelegt werden, rechnen Analysten allein auf der Strecke Paris-Orly–Casablanca mit Kapazitätskürzungen von bis zu 30 %. Die französische Luftfahrtbehörde DGAC könnte Mindestdienste vorschreiben, doch die Erfahrung zeigt, dass vor allem Freizeitflüge ausfallen werden, während Business-Class-Plätze knapp bleiben. Arbeitgeber sollten jetzt Notfallpläne finalisieren und Reisende über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Fürsorgepflicht informieren.
Quelle: Bladi.net