
In der späten Sitzung am Abend des 28. November hat der Schweizer Bundesrat formell eine Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) verabschiedet, die die nationalen Kontingente für Arbeitsbewilligungen um ein weiteres Jahr einfriert. Für das Jahr 2026 stehen Schweizer Arbeitgebern erneut 8.500 Bewilligungen für hochqualifizierte Fachkräfte aus sogenannten Drittstaaten zur Verfügung – davon 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen für Einsätze von mehr als zwölf Monaten und 4.000 L-Bewilligungen für Aufenthalte bis zu einem Jahr. Zudem wurden die Sonderkontingente für EU/EFTA-Dienstleistungserbringer, die länger als 120 Tage in der Schweiz tätig sind (3.000 L- und 500 B-Bewilligungen), sowie für britische Staatsangehörige im Rahmen des Post-Brexit-Dienstleistungsmobilitätsabkommens (1.400 L- und 2.100 B-Bewilligungen) verlängert.
Der Druck, die Einwanderungskontingente zu reduzieren, war gestiegen, nachdem der Nettozuzug 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreicht hatte und mehrere Parteien vor Überlastungen bei Wohnraum und Infrastruktur warnten. Wirtschaftliche Verbände argumentierten jedoch, dass eine Deckelung der Bewilligungen die akuten Fachkräftemängel in den Ingenieur-, Life-Science- und Fintech-Clustern rund um Zürich, Basel und die Genferseeregion verschärfen würde. Regierungsdaten zeigen, dass allein im Technologiesektor 120.000 Stellen unbesetzt sind – viele davon können lokal nicht besetzt werden – während die Schweizer Arbeitslosenquote unter 2,2 % bleibt.
Indem der Bundesrat die Kontingente unverändert lässt, schafft er für multinationale Unternehmen eine seltene Planungssicherheit bei der Budgetierung. Global Mobility Manager können ihre Personalplanung für 2026 erstellen, in dem Wissen, dass B- und L-Bewilligungen in etwa den gleichen Anteilen wie in den vergangenen drei Jahren zur Verfügung stehen, und HR-Teams müssen weder Gehaltsschwellen noch Einsatzdauern anpassen. Die kantonalen Migrationsämter werden im Dezember Zuteilungsrichtlinien herausgeben; traditionell erhalten Zürich und Genf die größten Anteile.
Unternehmen sollten dennoch frühzeitig planen: Mehr als die Hälfte des Bundesquotas für Drittstaatsangehörige war bereits Ende September 2025 ausgeschöpft, und viele Kantone hatten ihre Unterkontingente vor Jahresende aufgebraucht. Arbeitgeber werden geraten, vollständige Anträge einzureichen, die Knappheit des gesuchten Profils auf dem heimischen Arbeitsmarkt hervorzuheben und Einsatzverträge an die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) veröffentlichten Gehaltsbenchmarks anzupassen. Andernfalls könnten Anträge abgelehnt oder ins folgende Kalenderjahr verschoben werden, sobald die kantonale Zuteilung erschöpft ist.
Mit Blick auf die Zukunft wird erwartet, dass die Debatte um die Kontingente vor den Bundeswahlen im Oktober 2026 an Fahrt gewinnt. Die rechtsgerichtete SVP hat eine parlamentarische Initiative angekündigt, die Gesamtzahl um zehn Prozent zu senken und die 2021 abgeschafften arbeitsmarktlichen Vorrangprüfungen wieder einzuführen. Für den Moment gilt jedoch der Status quo, der den Arbeitgebern weitere 12 Monate planbarem Zugang zu globalen Talenten sichert.
Der Druck, die Einwanderungskontingente zu reduzieren, war gestiegen, nachdem der Nettozuzug 2025 einen 17-Jahres-Höchststand erreicht hatte und mehrere Parteien vor Überlastungen bei Wohnraum und Infrastruktur warnten. Wirtschaftliche Verbände argumentierten jedoch, dass eine Deckelung der Bewilligungen die akuten Fachkräftemängel in den Ingenieur-, Life-Science- und Fintech-Clustern rund um Zürich, Basel und die Genferseeregion verschärfen würde. Regierungsdaten zeigen, dass allein im Technologiesektor 120.000 Stellen unbesetzt sind – viele davon können lokal nicht besetzt werden – während die Schweizer Arbeitslosenquote unter 2,2 % bleibt.
Indem der Bundesrat die Kontingente unverändert lässt, schafft er für multinationale Unternehmen eine seltene Planungssicherheit bei der Budgetierung. Global Mobility Manager können ihre Personalplanung für 2026 erstellen, in dem Wissen, dass B- und L-Bewilligungen in etwa den gleichen Anteilen wie in den vergangenen drei Jahren zur Verfügung stehen, und HR-Teams müssen weder Gehaltsschwellen noch Einsatzdauern anpassen. Die kantonalen Migrationsämter werden im Dezember Zuteilungsrichtlinien herausgeben; traditionell erhalten Zürich und Genf die größten Anteile.
Unternehmen sollten dennoch frühzeitig planen: Mehr als die Hälfte des Bundesquotas für Drittstaatsangehörige war bereits Ende September 2025 ausgeschöpft, und viele Kantone hatten ihre Unterkontingente vor Jahresende aufgebraucht. Arbeitgeber werden geraten, vollständige Anträge einzureichen, die Knappheit des gesuchten Profils auf dem heimischen Arbeitsmarkt hervorzuheben und Einsatzverträge an die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) veröffentlichten Gehaltsbenchmarks anzupassen. Andernfalls könnten Anträge abgelehnt oder ins folgende Kalenderjahr verschoben werden, sobald die kantonale Zuteilung erschöpft ist.
Mit Blick auf die Zukunft wird erwartet, dass die Debatte um die Kontingente vor den Bundeswahlen im Oktober 2026 an Fahrt gewinnt. Die rechtsgerichtete SVP hat eine parlamentarische Initiative angekündigt, die Gesamtzahl um zehn Prozent zu senken und die 2021 abgeschafften arbeitsmarktlichen Vorrangprüfungen wieder einzuführen. Für den Moment gilt jedoch der Status quo, der den Arbeitgebern weitere 12 Monate planbarem Zugang zu globalen Talenten sichert.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News