
Italien hat den Gesetzgebungsprozess für sein neues dreijähriges Einwanderungskontingentprogramm offiziell abgeschlossen. Am 11. Dezember 2025 wurde im Amtsblatt das Gesetz 179/2025 veröffentlicht, das das am 3. Oktober erlassene Dekret zur Steuerung der Migrationsströme in ein reguläres Gesetz umwandelt. Die Maßnahme bestätigt ein Rekordkontingent von 497.550 Arbeitsvisa für Nicht-EU-Bürger für die Jahre 2026 bis 2028 (164.850 im Jahr 2026, 165.850 im Jahr 2027 und 166.850 im Jahr 2028) und tritt sofort in Kraft.
Das Kontingent liegt fast 50.000 über dem vorherigen Dreijahresplan und soll italienischen Arbeitgebern helfen, strukturelle Engpässe in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Logistik, Bauwesen und Pflege zu beheben. Saisonarbeit dominiert mit 267.000 Plätzen, doch das Dekret reserviert auch Plätze für hochqualifizierte Fachkräfte, Lkw-Fahrer im Güterverkehr, Gründer von Start-ups und innerbetriebliche Versetzungen. Bemerkenswert ist, dass das Digital-Nomaden-Visum und die EU-Blaukarte außerhalb des Kontingentsystems bleiben, was Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bietet, Nicht-EU-Talente einzustellen.
Mehrere Verfahrensreformen zielen darauf ab, das System unternehmensfreundlicher zu gestalten. Die maximale Bearbeitungszeit der Arbeitsbehörden für die Ausstellung eines „nulla osta“ (Arbeitserlaubnis) wird auf 30 Tage verkürzt; Arbeitgeber reichen ihre Anträge künftig vollständig online über ein neues einheitliches Portal ein, das Daten aus früheren Anträgen automatisch vorausfüllt. Für 2026 ist der erste „Click-Day“ – der Tag, an dem die Antragsfenster öffnen – auf den 12. Januar terminiert und konzentriert sich auf saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte, damit Landwirte vor der Frühjahrspflanzung rekrutieren können. Die Ministerien müssen in den kommenden Wochen detaillierte Umsetzungskreise veröffentlichen, und Personalabteilungen wird empfohlen, ihre Entwürfe im Voraus vorzubereiten, da die Kontingente erfahrungsgemäß innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft sind.
Das Gesetz verschärft auch die Compliance: Unternehmen, die wegen Arbeitsausbeutung verurteilt werden, dürfen für zwei Jahre keine Visa mehr sponsern, und die Zahl der unangekündigten Arbeitsplatzkontrollen wird 2026 verdoppelt. Auf Seiten der Arbeitnehmer hat die Regierung die Familiennachzugsregeln vereinfacht und die Gültigkeit der Aufenthaltstitel für sozialen Schutz auf ein Jahr verlängert.
Für multinationale Arbeitgeber ist die wichtigste Erkenntnis die strategische Planung. Unternehmen, die 2025 keine Kontingente erhalten haben, haben nun Klarheit für die mittelfristige Personalplanung, während Unternehmen mit dringendem Bedarf auf außer-Kontingent-Wege wie die ICT-Genehmigung oder das noch junge Digital-Nomaden-Visum zurückgreifen können. Personalverantwortliche sollten auch die Länderverteilungstabellen im Auge behalten: Italien reserviert weiterhin spezielle Unterkontingente für Staaten, die bei der Bekämpfung irregulärer Migration kooperieren, und bevorzugt dabei Arbeitskräfte aus Albanien, Tunesien, Ägypten und den Philippinen.
Das Kontingent liegt fast 50.000 über dem vorherigen Dreijahresplan und soll italienischen Arbeitgebern helfen, strukturelle Engpässe in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Logistik, Bauwesen und Pflege zu beheben. Saisonarbeit dominiert mit 267.000 Plätzen, doch das Dekret reserviert auch Plätze für hochqualifizierte Fachkräfte, Lkw-Fahrer im Güterverkehr, Gründer von Start-ups und innerbetriebliche Versetzungen. Bemerkenswert ist, dass das Digital-Nomaden-Visum und die EU-Blaukarte außerhalb des Kontingentsystems bleiben, was Unternehmen zusätzliche Möglichkeiten bietet, Nicht-EU-Talente einzustellen.
Mehrere Verfahrensreformen zielen darauf ab, das System unternehmensfreundlicher zu gestalten. Die maximale Bearbeitungszeit der Arbeitsbehörden für die Ausstellung eines „nulla osta“ (Arbeitserlaubnis) wird auf 30 Tage verkürzt; Arbeitgeber reichen ihre Anträge künftig vollständig online über ein neues einheitliches Portal ein, das Daten aus früheren Anträgen automatisch vorausfüllt. Für 2026 ist der erste „Click-Day“ – der Tag, an dem die Antragsfenster öffnen – auf den 12. Januar terminiert und konzentriert sich auf saisonale landwirtschaftliche Arbeitskräfte, damit Landwirte vor der Frühjahrspflanzung rekrutieren können. Die Ministerien müssen in den kommenden Wochen detaillierte Umsetzungskreise veröffentlichen, und Personalabteilungen wird empfohlen, ihre Entwürfe im Voraus vorzubereiten, da die Kontingente erfahrungsgemäß innerhalb weniger Stunden ausgeschöpft sind.
Das Gesetz verschärft auch die Compliance: Unternehmen, die wegen Arbeitsausbeutung verurteilt werden, dürfen für zwei Jahre keine Visa mehr sponsern, und die Zahl der unangekündigten Arbeitsplatzkontrollen wird 2026 verdoppelt. Auf Seiten der Arbeitnehmer hat die Regierung die Familiennachzugsregeln vereinfacht und die Gültigkeit der Aufenthaltstitel für sozialen Schutz auf ein Jahr verlängert.
Für multinationale Arbeitgeber ist die wichtigste Erkenntnis die strategische Planung. Unternehmen, die 2025 keine Kontingente erhalten haben, haben nun Klarheit für die mittelfristige Personalplanung, während Unternehmen mit dringendem Bedarf auf außer-Kontingent-Wege wie die ICT-Genehmigung oder das noch junge Digital-Nomaden-Visum zurückgreifen können. Personalverantwortliche sollten auch die Länderverteilungstabellen im Auge behalten: Italien reserviert weiterhin spezielle Unterkontingente für Staaten, die bei der Bekämpfung irregulärer Migration kooperieren, und bevorzugt dabei Arbeitskräfte aus Albanien, Tunesien, Ägypten und den Philippinen.
Quelle: Cittadinanzattiva
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