
In einer späten Sitzung am 20. Dezember hat der österreichische Nationalrat beschlossen, §36 des Asylgesetzes zu verlängern und damit die Familienzusammenführungsrechte für Flüchtlinge bis zum 2. Juli 2026 weiterhin auszusetzen. Die Maßnahme, die erstmals im Juli 2025 eingeführt wurde, verhindert, dass anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte ihre Ehepartner oder minderjährigen Kinder nach Österreich holen können. Innenminister Gerhard Karner erklärte den Abgeordneten, dass Gemeinden aufgrund der Rekordzahlen an Asylbewerbern zwischen 2022 und 2024 mit „Wohnraummangel und überfüllten Klassen“ zu kämpfen hätten.
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS stimmte der Verlängerung zu, unterstützt von der Oppositionspartei FPÖ, die gleichzeitig schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylwerber forderte. Die Grünen sowie kleinere liberal-linke Parteien lehnten die Verlängerung ab und bezeichneten sie als Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2003/86/EG zum Recht auf Familienleben. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass die Entscheidung psychische Belastungen bei getrennten Familien verschärfen und die Integration erschweren könnte.
Obwohl das Einfrieren der Familienzusammenführung direkte Auswirkungen auf klassische Unternehmensverlagerungen begrenzt, berichten Umzugsanbieter von indirekten Folgen für Arbeitgeber, die ehemalige Flüchtlinge mit unbefristeten Arbeitsverträgen beschäftigen. Personalabteilungen klagen über Schwierigkeiten, Talente zu halten, deren Familienangehörige im Ausland bleiben, was Unternehmen dazu zwingt, zusätzliche Freistellungen oder Beratungsangebote zu finanzieren.
Praktische Lösungen sind rar. Humanitäre Familienvisa existieren zwar, sind aber Ermessenssache und werden nur langsam bearbeitet. Unternehmen könnten die Förderung von Kurzaufenthalts-Schengenvisa für gelegentliche Besuche in Betracht ziehen, diese gewähren jedoch weder Arbeits- noch Studienrechte und unterliegen der 90/180-Tage-Regelung. Mobilitätsberater empfehlen proaktive psychische Gesundheitsförderung, frühzeitige Urlaubsplanung und eine genaue Beobachtung der Parlamentsdebatten im Frühjahr, wenn die Maßnahme erneut um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann.
Sollte die Aussetzung bis 2027–2028 andauern, drohen Österreich Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission. Unternehmen mit vielen geflüchteten Mitarbeitenden sollten daher die Einhaltung der Rechtslage in ihre Risikoregister aufnehmen und finanzielle Mittel für mögliche Rechtsstreitigkeiten einplanen.
Die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS stimmte der Verlängerung zu, unterstützt von der Oppositionspartei FPÖ, die gleichzeitig schnellere Abschiebungen abgelehnter Asylwerber forderte. Die Grünen sowie kleinere liberal-linke Parteien lehnten die Verlängerung ab und bezeichneten sie als Verstoß gegen die EU-Richtlinie 2003/86/EG zum Recht auf Familienleben. Menschenrechtsorganisationen warnen, dass die Entscheidung psychische Belastungen bei getrennten Familien verschärfen und die Integration erschweren könnte.
Obwohl das Einfrieren der Familienzusammenführung direkte Auswirkungen auf klassische Unternehmensverlagerungen begrenzt, berichten Umzugsanbieter von indirekten Folgen für Arbeitgeber, die ehemalige Flüchtlinge mit unbefristeten Arbeitsverträgen beschäftigen. Personalabteilungen klagen über Schwierigkeiten, Talente zu halten, deren Familienangehörige im Ausland bleiben, was Unternehmen dazu zwingt, zusätzliche Freistellungen oder Beratungsangebote zu finanzieren.
Praktische Lösungen sind rar. Humanitäre Familienvisa existieren zwar, sind aber Ermessenssache und werden nur langsam bearbeitet. Unternehmen könnten die Förderung von Kurzaufenthalts-Schengenvisa für gelegentliche Besuche in Betracht ziehen, diese gewähren jedoch weder Arbeits- noch Studienrechte und unterliegen der 90/180-Tage-Regelung. Mobilitätsberater empfehlen proaktive psychische Gesundheitsförderung, frühzeitige Urlaubsplanung und eine genaue Beobachtung der Parlamentsdebatten im Frühjahr, wenn die Maßnahme erneut um bis zu zwei Jahre verlängert werden kann.
Sollte die Aussetzung bis 2027–2028 andauern, drohen Österreich Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission. Unternehmen mit vielen geflüchteten Mitarbeitenden sollten daher die Einhaltung der Rechtslage in ihre Risikoregister aufnehmen und finanzielle Mittel für mögliche Rechtsstreitigkeiten einplanen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News