
Italiens führender Verbraucherverband Codacons hat sowohl bei der nationalen Wettbewerbsbehörde (AGCM) als auch bei der Luftfahrtaufsicht ENAC eine formelle Beschwerde eingereicht. Der Vorwurf: Mehrere Fluggesellschaften verlängern systematisch die veröffentlichten Flugzeiten, um EU-Entschädigungen bei Verspätungen zu umgehen. Die Beschwerde vom 29. Dezember 2025 nennt Differenzen von bis zu 70 Minuten auf Langstrecken wie Rom–Miami und bis zu 25 Minuten auf Kurzstrecken.
Diese Praxis, in der Branche als „Schedule Padding“ bekannt, verschafft den Airlines einen Puffer, der die Pünktlichkeitsstatistiken verbessert und vor allem dafür sorgt, dass Ankünfte innerhalb der Drei-Stunden-Verspätungsgrenze bleiben, ab der EU-Verordnung 261/2004 Entschädigungen auslöst. Codacons sieht darin eine unfaire Geschäftspraxis, da Passagiere für längere Blockzeiten zahlen und von berechtigten Entschädigungsansprüchen abgehalten werden.
Regulatorischer Hintergrund: ENAC überwacht zwar die Pünktlichkeit, hat aber bisher keine Sanktionen wegen Schedule Padding verhängt. Die Einbindung der AGCM könnte die Untersuchung auf irreführende Werbung und mögliche Absprachen ausweiten, falls mehrere Airlines ihre Flugpläne im Gleichschritt anpassen.
Auswirkungen für Mobilitätsmanager: Sollte die Regulierung Codacons zustimmen, könnten Airlines gezwungen werden, realistische Blockzeiten zu veröffentlichen oder mit hohen Geldstrafen rechnen. Dies könnte Pufferzeiten verringern und das Risiko statistisch erfasster Verspätungen erhöhen. Firmenreisemanager sollten ihre Service-Level-Agreements überprüfen und erwägen, Klauseln einzufügen, die „Gate-to-Gate“- statt „geplante“ Zeiten erfassen, um genaue KPIs sicherzustellen.
Nächste Schritte: Die AGCM hat 180 Tage Zeit, um über die Einleitung einer umfassenden Untersuchung zu entscheiden; ENAC kann unabhängig technische Prüfungen durchführen. Codacons plant zudem eine Sammelklage, die automatische Teilrückerstattungen für aufgeblähte Flugzeiten fordert. Die Luftfahrtlobby betont hingegen, dass Pufferzeiten für die operative Resilienz im stark frequentierten europäischen Luftraum unverzichtbar sind.
Diese Praxis, in der Branche als „Schedule Padding“ bekannt, verschafft den Airlines einen Puffer, der die Pünktlichkeitsstatistiken verbessert und vor allem dafür sorgt, dass Ankünfte innerhalb der Drei-Stunden-Verspätungsgrenze bleiben, ab der EU-Verordnung 261/2004 Entschädigungen auslöst. Codacons sieht darin eine unfaire Geschäftspraxis, da Passagiere für längere Blockzeiten zahlen und von berechtigten Entschädigungsansprüchen abgehalten werden.
Regulatorischer Hintergrund: ENAC überwacht zwar die Pünktlichkeit, hat aber bisher keine Sanktionen wegen Schedule Padding verhängt. Die Einbindung der AGCM könnte die Untersuchung auf irreführende Werbung und mögliche Absprachen ausweiten, falls mehrere Airlines ihre Flugpläne im Gleichschritt anpassen.
Auswirkungen für Mobilitätsmanager: Sollte die Regulierung Codacons zustimmen, könnten Airlines gezwungen werden, realistische Blockzeiten zu veröffentlichen oder mit hohen Geldstrafen rechnen. Dies könnte Pufferzeiten verringern und das Risiko statistisch erfasster Verspätungen erhöhen. Firmenreisemanager sollten ihre Service-Level-Agreements überprüfen und erwägen, Klauseln einzufügen, die „Gate-to-Gate“- statt „geplante“ Zeiten erfassen, um genaue KPIs sicherzustellen.
Nächste Schritte: Die AGCM hat 180 Tage Zeit, um über die Einleitung einer umfassenden Untersuchung zu entscheiden; ENAC kann unabhängig technische Prüfungen durchführen. Codacons plant zudem eine Sammelklage, die automatische Teilrückerstattungen für aufgeblähte Flugzeiten fordert. Die Luftfahrtlobby betont hingegen, dass Pufferzeiten für die operative Resilienz im stark frequentierten europäischen Luftraum unverzichtbar sind.
Quelle: ANSA