
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Unternehmen in den Hochrisikosektoren Flanderns – Bau, Reinigung, Fleischverarbeitung und Paketlieferung – strenge neue „Kettenhaftungs“-Pflichten zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Nach dem Dekret müssen Auftragnehmer und Subunternehmer sicherstellen, dass jede Stufe der Arbeitskette gültige Arbeitserlaubnisse für Nicht-EU-Arbeitnehmer vorweisen kann und die Behörden informieren, wenn Dokumente fehlen oder offensichtlich gefälscht sind.
Am 6. Januar startete die flämische Sozialinspektion die angekündigte digitale Meldeplattform, die Arbeitgebern ein zentrales Tool zur Meldung von Verstößen und zum Nachweis der Sorgfaltspflicht bietet. Unternehmen mit einer belgischen Unternehmensnummer (KBO) können sich über das Nationale Sozialversicherungsamt (RSZ) einloggen; ausländische Firmen ohne KBO müssen das Meldeformular per E-Mail anfordern. Unterlassene Meldungen können die gesamte Lieferkette mit Bußgeldern von bis zu 48.000 Euro pro Arbeitnehmer belasten und in schweren Fällen zu Arbeitserlaubnisverboten führen, die künftige Projekte gefährden.
Führungskräfte im Bereich globale Mobilität sollten ihre Onboarding-Checklisten umgehend überprüfen. Experten empfehlen, eine automatische Erinnerung einzurichten, um A-Typ-Aufenthaltskarten oder Genehmigungen für die Ein-Permit-Regelung für alle externen Arbeitskräfte zu erfassen und zu archivieren sowie vierteljährliche Audits der Subunternehmer-Compliance-Zertifikate durchzuführen. Unternehmen, die auf externe Mobilitätsdienstleister setzen, sollten beachten, dass Drittanbieter derzeit keine Meldungen über die Online-Plattform einreichen können.
Die neuen Regeln verstärken Belgiens generellen Kurs hin zu selektiver Arbeitsmigration. Zusammen mit dem digitalen Ein-Permit-Portal sollen sie Ausbeutung eindämmen und gleichzeitig den Bedarf an qualifizierten Fachkräften beschleunigt decken. Multinationale Unternehmen mit Bau- oder Logistikzentren in Antwerpen und Gent sollten sich auf unangekündigte Betriebsprüfungen einstellen, bei denen insbesondere Arbeitsregister und Wohnbedingungen der Beschäftigten kontrolliert werden.
Flandern plant eine sechsmonatige „Toleranzphase“ für geringfügige Erstverstöße, doch bei schwerwiegenden Verstößen – etwa wiederholter Beschäftigung von undokumentierten Arbeitern – drohen sofortige Sanktionen. Personal- und Einkaufsteams sollten daher ihre Subunternehmernetzwerke genau erfassen und Kettenhaftungsprüfungen in den Lieferanten-Onboarding-Prozess integrieren, bevor die Schonfrist am 30. Juni endet.
Am 6. Januar startete die flämische Sozialinspektion die angekündigte digitale Meldeplattform, die Arbeitgebern ein zentrales Tool zur Meldung von Verstößen und zum Nachweis der Sorgfaltspflicht bietet. Unternehmen mit einer belgischen Unternehmensnummer (KBO) können sich über das Nationale Sozialversicherungsamt (RSZ) einloggen; ausländische Firmen ohne KBO müssen das Meldeformular per E-Mail anfordern. Unterlassene Meldungen können die gesamte Lieferkette mit Bußgeldern von bis zu 48.000 Euro pro Arbeitnehmer belasten und in schweren Fällen zu Arbeitserlaubnisverboten führen, die künftige Projekte gefährden.
Führungskräfte im Bereich globale Mobilität sollten ihre Onboarding-Checklisten umgehend überprüfen. Experten empfehlen, eine automatische Erinnerung einzurichten, um A-Typ-Aufenthaltskarten oder Genehmigungen für die Ein-Permit-Regelung für alle externen Arbeitskräfte zu erfassen und zu archivieren sowie vierteljährliche Audits der Subunternehmer-Compliance-Zertifikate durchzuführen. Unternehmen, die auf externe Mobilitätsdienstleister setzen, sollten beachten, dass Drittanbieter derzeit keine Meldungen über die Online-Plattform einreichen können.
Die neuen Regeln verstärken Belgiens generellen Kurs hin zu selektiver Arbeitsmigration. Zusammen mit dem digitalen Ein-Permit-Portal sollen sie Ausbeutung eindämmen und gleichzeitig den Bedarf an qualifizierten Fachkräften beschleunigt decken. Multinationale Unternehmen mit Bau- oder Logistikzentren in Antwerpen und Gent sollten sich auf unangekündigte Betriebsprüfungen einstellen, bei denen insbesondere Arbeitsregister und Wohnbedingungen der Beschäftigten kontrolliert werden.
Flandern plant eine sechsmonatige „Toleranzphase“ für geringfügige Erstverstöße, doch bei schwerwiegenden Verstößen – etwa wiederholter Beschäftigung von undokumentierten Arbeitern – drohen sofortige Sanktionen. Personal- und Einkaufsteams sollten daher ihre Subunternehmernetzwerke genau erfassen und Kettenhaftungsprüfungen in den Lieferanten-Onboarding-Prozess integrieren, bevor die Schonfrist am 30. Juni endet.
Quelle: Van Havermaet International
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