
Frankreichs langjähriger Streit um Bahn- und U-Bahn-Streiks nahm diese Woche eine entscheidende Wendung, als der Rechtsausschuss der Nationalversammlung einen Gesetzentwurf verabschiedete, der das Streikrecht im Verkehrssektor auf 30 „geschützte“ Tage pro Jahr beschränken würde.
Der von zentristischen Abgeordneten eingebrachte, aber von Les Républicains und dem Rassemblement National unterstützte Vorschlag verpflichtet Gewerkschaften und Arbeitgeber, einen jährlichen Kalender mit Streikverboten für Schulferien, öffentliche Prüfungen, große Sportveranstaltungen und andere Spitzenzeiten auszuhandeln. Kommt keine Einigung zustande, könnte die Regierung nach Anhörung des Staatsrats per Dekret Regelungen erlassen.
Wichtige Bestimmungen sehen vor, die Streikankündigungsfrist von 48 auf 72 Stunden zu verlängern, Arbeitsniederlegungen auf sechs Stunden pro geschütztem Tag zu begrenzen und sogenannte „schlafende Streikankündigungen“ zu unterbinden, die kurzfristige Ausstände ermöglichen. Die Flugsicherung ist vorerst ausgenommen, betroffen wären jedoch Bahn (SNCF), U-Bahn (RATP) und regionale Busbetreiber.
Verbände der Geschäftsreisenden begrüßten die Abstimmung und verwiesen darauf, dass 17 einzelne Bahnstreiks im Jahr 2025 Unternehmen schätzungsweise 290 Millionen Euro an Produktivitätsverlusten und Umleitungskosten gekostet hätten. Die Gewerkschaften kritisierten das Gesetz als „beispiellosen Angriff“ auf ein verfassungsmäßiges Grundrecht und kündigten Massenproteste vor der Plenardebatte am 22. Januar an.
Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssen Arbeitgeber ihre Reisepolitik, die auf Bahnverbindungen in Spitzenzeiten wie Ostern und den Olympischen Spielen 2026 in Paris setzt, überdenken. Mobilitätsmanager sollten zudem mögliche Verfassungsbeschwerden vor dem französischen Verfassungsrat im Auge behalten, der in früheren Entscheidungen den Ausgleich zwischen Dienstkontinuität und Arbeitnehmerrechten gewahrt hat.
Der von zentristischen Abgeordneten eingebrachte, aber von Les Républicains und dem Rassemblement National unterstützte Vorschlag verpflichtet Gewerkschaften und Arbeitgeber, einen jährlichen Kalender mit Streikverboten für Schulferien, öffentliche Prüfungen, große Sportveranstaltungen und andere Spitzenzeiten auszuhandeln. Kommt keine Einigung zustande, könnte die Regierung nach Anhörung des Staatsrats per Dekret Regelungen erlassen.
Wichtige Bestimmungen sehen vor, die Streikankündigungsfrist von 48 auf 72 Stunden zu verlängern, Arbeitsniederlegungen auf sechs Stunden pro geschütztem Tag zu begrenzen und sogenannte „schlafende Streikankündigungen“ zu unterbinden, die kurzfristige Ausstände ermöglichen. Die Flugsicherung ist vorerst ausgenommen, betroffen wären jedoch Bahn (SNCF), U-Bahn (RATP) und regionale Busbetreiber.
Verbände der Geschäftsreisenden begrüßten die Abstimmung und verwiesen darauf, dass 17 einzelne Bahnstreiks im Jahr 2025 Unternehmen schätzungsweise 290 Millionen Euro an Produktivitätsverlusten und Umleitungskosten gekostet hätten. Die Gewerkschaften kritisierten das Gesetz als „beispiellosen Angriff“ auf ein verfassungsmäßiges Grundrecht und kündigten Massenproteste vor der Plenardebatte am 22. Januar an.
Sollte das Gesetz in Kraft treten, müssen Arbeitgeber ihre Reisepolitik, die auf Bahnverbindungen in Spitzenzeiten wie Ostern und den Olympischen Spielen 2026 in Paris setzt, überdenken. Mobilitätsmanager sollten zudem mögliche Verfassungsbeschwerden vor dem französischen Verfassungsrat im Auge behalten, der in früheren Entscheidungen den Ausgleich zwischen Dienstkontinuität und Arbeitnehmerrechten gewahrt hat.
Quelle: Sortiraparis
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