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Außenministerium stoppt Ausstellung von Einwanderungsvisa für 75 Länder wegen möglicher „öffentlicher Belastung“

Jan. 23, 2026
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Außenministerium stoppt Ausstellung von Einwanderungsvisa für 75 Länder wegen möglicher „öffentlicher Belastung“
In einer überraschenden Entscheidung wies das US-Außenministerium am späten 22. Januar 2026 alle Konsulate an, die Ausstellung von Einwanderungsvisa (Green Cards) für Staatsangehörige aus 75 Ländern einzustellen, die laut Ministerium ein erhöhtes Risiko darstellen, eine finanzielle Belastung für die USA zu werden. Das interne Schreiben, das später auf der Website des Center for Workplace Compliance veröffentlicht wurde, macht deutlich, dass die Aussetzung bereits seit dem 21. Januar gilt und „bis auf Weiteres“ bestehen bleibt. (cwc.org)

Obwohl die Regelung formal für Familien-, Arbeits- und Diversity-basierte Green-Card-Anträge im Ausland gilt, betrifft sie keine Nicht-Einwanderungsvisa wie H-1B, L-1, E-1/2, O-1, F-1 oder J-1. Bewerber, die bereits Termine für Einwanderungsvisum-Interviews hatten, können zwar erscheinen, doch die Konsularbeamten wurden angewiesen, die Visa-Ausstellung bis auf weiteres abzulehnen, bis neue „Public-Charge“-Richtlinien vorliegen. Bereits ausgestellte, aber noch nicht genutzte Einwanderungsvisa behalten ihre Gültigkeit, und Verfahren zur Statusanpassung innerhalb der USA sind nicht betroffen.

Für US-Arbeitgeber bedeutet dies vor allem für Entsandte und Neueinstellungen, die ihre Green-Card-Verfahren im Ausland abschließen wollten – oft, um lange Wartezeiten in den USA zu umgehen – eine unmittelbare Herausforderung. Mobility-Manager sollten Mitarbeiter aus den 75 betroffenen Ländern identifizieren, die sich am National Visa Center befinden oder auf Konsulatstermine warten, und prüfen, ob (1) ein Antrag auf Statusanpassung in den USA gestellt oder umgewandelt werden kann oder (2) der vorübergehende Arbeitsstatus verlängert wird, bis die Aussetzung aufgehoben ist. Da die Regelung die Ausstellung von Nicht-Einwanderungsvisa nicht stoppt, können Unternehmen weiterhin auf Verlängerungen und Änderungen von H-1B- oder L-1-Visa setzen, um die Lücke zu überbrücken.

Außenministerium stoppt Ausstellung von Einwanderungsvisa für 75 Länder wegen möglicher „öffentlicher Belastung“


Einwanderungsanwälte stellen bereits infrage, ob die pauschale Aussetzung die Exekutivbefugnisse überschreitet. Mehrere Interessenvertretungen bereiten Klagen vor und argumentieren, dass die Maßnahme Elemente der „Public-Charge“-Regel wiederbelebt, die 2020-21 von mehreren Gerichten aufgehoben wurde. Sollte es zu Gerichtsverfahren kommen, müssen Mobility-Teams mit einstweiligen Verfügungen, schnellen politischen Änderungen und erneuter Unsicherheit rechnen – ähnlich wie während der Reiseverbote 2017.

Praktisch sollten Arbeitgeber die Aussetzung an Recruiter, HR-Partner und betroffene ausländische Mitarbeiter kommunizieren, Starttermine anpassen und Reise-Risikobewertungen überarbeiten. Da die Liste große Teile Lateinamerikas, Afrikas und Asiens umfasst – darunter wichtige Talentmärkte wie Brasilien, Nigeria, Pakistan und Russland – werden die Auswirkungen branchenübergreifend spürbar sein.

Abschließend unterstreicht die Maßnahme einen breiteren Trend: Seit Anfang 2025 verfolgt die Biden-Administration eine selektivere Einwanderungspolitik für dauerhafte Aufenthalte, während sie einige temporäre Arbeitsvisa-Kanäle ausbaut. Unternehmen, die stark auf globales Talent angewiesen sind, sollten diese Entwicklungen genau beobachten, Compliance sicherstellen und Redundanzen in der Einsatzplanung einbauen.
Quelle: Center for Workplace Compliance

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