
Eine von der Stadt Zürich geführte Koalition hat heftigen Widerspruch gegen eine überarbeitete Betriebsordnung für den Flughafen Zürich eingelegt, die das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 19. Januar 2026 zur öffentlichen Einsicht vorgelegt hat. Der Entwurf würde geradeaus südliche Abflüge bei Bise oder Nebel erlauben – etwa fünf Prozent der jährlichen Flüge – und schwere Langstreckenflugzeuge zwingen, dicht besiedelte Gebiete wie Opfikon, Dübendorf und Witikon zu überfliegen.
Die Gemeinden argumentieren, dass der Plan bis 2030 bis zu 50 Prozent mehr Anwohner dem Fluglärm aussetzen würde, was Lebensqualität und Immobilienwerte beeinträchtige. Zudem kritisieren sie, dass Skyguide, der Schweizer Flugverkehrsdienstleister, das Verfahren einseitig aufgrund von Wetterkriterien auslösen könnte, die sie als undurchsichtig bezeichnen. Das BAZL entgegnet, die Änderung sei notwendig, um die Kapazität der Piste und die Sicherheit bei Grenzwetterlagen zu gewährleisten, da der Flugverkehr wieder auf das Niveau vor der Pandemie ansteige.
Für Geschäftsreisende und Planer der Unternehmensfliegerei ist der Vorschlag ein zweischneidiges Schwert. Einerseits könnten flexiblere Abflugverfahren Verspätungen und Umleitungen bei winterlichen Hochdrucklagen reduzieren und so enge Anschlusszeiten sichern. Andererseits könnte ein Anstieg des Widerstands in der Bevölkerung zu Rechtsstreitigkeiten oder zusätzlichen Nachtflugbeschränkungen führen, was letztlich die Verfügbarkeit von Slots einschränken würde.
Betroffene haben bis zum 17. Februar 2026 Zeit, formelle Einwände einzureichen. Das BAZL muss die Eingaben prüfen, bevor es die endgültige Verordnung voraussichtlich Ende 2026 dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegt. Unternehmen mit umfangreichem Flugverkehr über Zürich sollten die Konsultation aufmerksam verfolgen und ausgewogene Lösungen unterstützen, etwa strengere Lärmschutzzeiten oder den verstärkten Einsatz leiserer Flugzeuge der nächsten Generation, um das Risiko politisch bedingter Betriebseinschränkungen zu minimieren.
Die Gemeinden argumentieren, dass der Plan bis 2030 bis zu 50 Prozent mehr Anwohner dem Fluglärm aussetzen würde, was Lebensqualität und Immobilienwerte beeinträchtige. Zudem kritisieren sie, dass Skyguide, der Schweizer Flugverkehrsdienstleister, das Verfahren einseitig aufgrund von Wetterkriterien auslösen könnte, die sie als undurchsichtig bezeichnen. Das BAZL entgegnet, die Änderung sei notwendig, um die Kapazität der Piste und die Sicherheit bei Grenzwetterlagen zu gewährleisten, da der Flugverkehr wieder auf das Niveau vor der Pandemie ansteige.
Für Geschäftsreisende und Planer der Unternehmensfliegerei ist der Vorschlag ein zweischneidiges Schwert. Einerseits könnten flexiblere Abflugverfahren Verspätungen und Umleitungen bei winterlichen Hochdrucklagen reduzieren und so enge Anschlusszeiten sichern. Andererseits könnte ein Anstieg des Widerstands in der Bevölkerung zu Rechtsstreitigkeiten oder zusätzlichen Nachtflugbeschränkungen führen, was letztlich die Verfügbarkeit von Slots einschränken würde.
Betroffene haben bis zum 17. Februar 2026 Zeit, formelle Einwände einzureichen. Das BAZL muss die Eingaben prüfen, bevor es die endgültige Verordnung voraussichtlich Ende 2026 dem Bundesrat zur Genehmigung vorlegt. Unternehmen mit umfangreichem Flugverkehr über Zürich sollten die Konsultation aufmerksam verfolgen und ausgewogene Lösungen unterstützen, etwa strengere Lärmschutzzeiten oder den verstärkten Einsatz leiserer Flugzeuge der nächsten Generation, um das Risiko politisch bedingter Betriebseinschränkungen zu minimieren.
Quelle: March24 Regional News
Wie VisaHQ helfen kann
VisaHQ vereinfacht die Visumbeantragung für Privatpersonen und Unternehmen. Prüfen Sie die aktuellen Reisebestimmungen, bereiten Sie die erforderlichen Unterlagen vor und verwalten Sie Ihren Antrag online über das VisaHQ-Portal für Schweiz.Mehr von Schweiz
Alle anzeigen
Schweizer Migrationsbehörde meldet verlangsamten Nettozuzug 2025 und prognostiziert weniger Asylanträge für 2026
SWISS verbietet ab 15. Januar 2026 die Nutzung und das Aufladen von Powerbanks an Bord