
In einer schriftlichen Ministererklärung bestätigte Einwanderungsminister Tom Pursglove, dass die langjährigen Carrier Liability Regulations des Vereinigten Königreichs nun auch für elektronische Reisegenehmigungen gelten, die über das Advance Passenger Information (API)-Gateway des Innenministeriums erstellt werden. Fluggesellschaften, Fährunternehmen und Betreiber von Privatjets, die nach dem 25. Februar 2026 Passagiere ohne gültige ETA oder eVisa befördern, müssen mit Strafen von bis zu 10.000 Pfund pro Person rechnen. Diese Änderung schließt eine bisherige Durchsetzungslücke: Bisher drohten Strafen nur bei der Beförderung von Visapflichtigen ohne Visum, während Verstöße gegen ETA-Regelungen keine automatische Strafe nach sich zogen. Das Innenministerium gab an, weltweit über 55.000 Check-in-Mitarbeiter geschult und Systemintegrationen mit 250 Luft- und Seeverkehrsträgern abgeschlossen zu haben. Branchenverbände äußern Bedenken wegen möglicher Fehlalarme, wenn die Passdaten eines Reisenden im UKVI-Konto nicht mit der Flugbuchung übereinstimmen und dadurch automatisch eine „keine Genehmigung“ Meldung ausgelöst wird. Der Board of Airline Representatives in the UK (BAR UK) rät seinen Mitgliedern, manuelle Übersteuerungsprotokolle einzuführen und den Kontakt zur UK Border Force aufrechtzuerhalten. Für Firmenreisemanager ist das finanzielle Risiko zwar indirekt, aber real: Die Strafzahlungen werden von den Beförderern über Zuschläge auf Rechnungen oder durch Gebühren für Umbuchungen an die Reisenden weitergegeben. Die Integration einer abschließenden Genehmigungsprüfung in die Abflugkontrollmeldungen sowie die Erinnerung an Mitarbeiter, ihre eVisa-Daten nach einem Passwechsel zu aktualisieren, verringern die Zahl der verweigerten Boardings.
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