
Australiens Fair Work Ombudsman (FWO) hat am 26. Februar 2026 vor dem Bundesgericht Klage gegen den Betreiber eines beliebten japanischen Restaurants in Sydney eingereicht. Dem Betreiber wird vorgeworfen, 33 Migranten vorsätzlich um insgesamt mehr als 162.000 AUD unterbezahlt zu haben. Die Aufsichtsbehörde behauptet, der Gastronom habe trotz vorheriger Warnungen weiterhin pauschale Stundenlöhne von 22 AUD gezahlt – selbst an Wochenenden und Feiertagen. Die Beschäftigten, überwiegend Inhaber von Visa aus Nepal, Vietnam und Kolumbien, hätten für Schichtzuschläge nach dem Restaurant Industry Award bis zu 48 AUD pro Stunde erhalten müssen. Die FWO fordert die vollständige Nachzahlung, Bußgelder von bis zu 18.780 AUD pro Verstoß sowie eine einstweilige Verfügung zur Verhinderung künftiger Verstöße. Der Fall unterstreicht die Durchsetzungspriorität des Ombudsmanns für 2025-26 im Kampf gegen die Ausbeutung von Migrantenarbeitern. Seit den Gesetzesänderungen 2023 sind Visa-Inhaber vor der Stornierung ihres Visums geschützt, wenn sie Verstöße am Arbeitsplatz melden – ein Schutzmechanismus, der das Schweigen über Lohndiebstahl brechen soll. Mit der Klage erinnert die FWO Gastgewerbe-Arbeitgeber daran, dass Unkenntnis der Tariflöhne keine Entschuldigung ist. Für Manager im Bereich globale Mobilität zeigt der Fall die Reputations- und Compliance-Risiken auf, wenn Mitarbeiter mit 482-, 408- oder Studentenvisa Nebenjobs annehmen. Arbeitgeber, die Visa sponsern, müssen sicherstellen, dass zusätzliche Tätigkeiten den Tarifbedingungen entsprechen und dürfen nicht an illegaler Bezahlung beteiligt sein. Multinationale Unternehmen im Lebensmittel- und Getränkesektor sollten Franchise-Nehmer und Zulieferer prüfen, da Gerichte zunehmend eine Haftung der Muttergesellschaften anerkennen. Bei Erfolg wird der Fall einen Trend zu höheren Strafen bei grober Unterbezahlung bestätigen und so Billiglöhne verhindern, die lokale Arbeitsmärkte verzerren und legitime Fachkräfte-Migrationsprogramme untergraben.
Quelle: Fair Work Ombudsman