
Die Billigfluggesellschaften FlyDubai und Air Arabia mussten am 15. April mehr als 30 Flüge streichen, wobei die Auswirkungen der Störungen laut dem Überwachungsdienst AirHelp auch am 16. April noch spürbar waren. Betroffen waren die Flughäfen Dubai International, Abu Dhabi, Sharjah, Ras Al Khaimah und Fujairah, was zehntausende Passagiere mitten im Frühjahrsreiseverkehr dazu zwang, alternative Verbindungen zu suchen. Die genaue Ursache wird noch untersucht – mögliche Gründe reichen von Personalmangel bis zu anhaltenden regionalen Luftraumbeschränkungen. Die massenhaften Ausfälle verdeutlichen die Anfälligkeit von Punkt-zu-Punkt-Netzwerken, die keine Reserveflugzeuge oder -besatzungen vorhalten. FlyDubai brachte einige Kunden auf der Schwesterfluggesellschaft Emirates unter, während Air Arabia Umbuchungen auf spätere Flüge oder volle Rückerstattungen anbot. Nach den Verbraucherschutzbestimmungen der VAE müssen Airlines bei Verspätungen von mehr als sechs Stunden Mahlzeiten und Hotels bereitstellen; Flüge in die EU können zudem unter EC 261 eine Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten, abhängig von der endgültigen Schuldzuweisung. AirHelp rät Reisenden, Bordkarten, Buchungsbestätigungen und schriftliche Erklärungen zum Störungsgrund aufzubewahren. Für Arbeitgeber ist der Vorfall eine Erinnerung daran, „Plan B“-Routen – etwa über Muscat in Oman oder Dammam in Saudi-Arabien – in die Reiserichtlinien aufzunehmen und Pufferzeiten für zeitkritische Meetings einzuplanen. Reise-Risikomanager sollten zudem prüfen, ob Dienstleistungsverträge auch Billigfluggesellschaften abdecken, die manchmal von automatischen Umbuchungen ausgeschlossen sind.
Quelle: AirHelp
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