
Die Europäische Kommission hat am 29. April Zypern eine „begründete Stellungnahme“ übermittelt – der letzte Verwaltungsschritt vor einer möglichen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof – weil das Land die Richtlinie 2023/958 nicht in nationales Recht umgesetzt hat. Die Richtlinie verschärft das EU-Emissionshandelssystem (ETS) für den Luftverkehr, indem sie die kostenlosen CO₂-Zuteilungen zwischen 2024 und 2026 schrittweise abschafft. Fluggesellschaften sind verpflichtet, für jede Tonne CO₂, die auf Flügen innerhalb des EWR ausgestoßen wird, Emissionszertifikate zu kaufen. Zypern hat die Frist zum 31. Dezember 2023 verpasst, die Regeln umzusetzen, was teilweise auf innenpolitische Debatten über die Kostenfolgen für die Inselwirtschaft zurückzuführen ist, die stark vom Luftverkehr für Tourismus und Geschäftsreisen abhängt. Die Kommission setzt Nikosia nun eine Frist von zwei Monaten zur Nachbesserung, andernfalls drohen Vertragsverletzungsverfahren mit möglichen täglichen Geldstrafen in Höhe von mehreren zehntausend Euro. Für Fluggesellschaften, die von Larnaka und Paphos aus operieren, sind die finanziellen Auswirkungen erheblich. Branchenexperten schätzen, dass der Wegfall der kostenlosen Zuteilungen die Kosten pro Passagier bei Kurzstreckenflügen um 6 bis 8 Euro und bei Langstreckenflügen über EU-Drehkreuze um bis zu 15 Euro erhöhen wird. Die Airlines werden diese Mehrkosten voraussichtlich teilweise an die Kunden weitergeben; Geschäftsreisende sollten daher für den kommenden Sommerflugplan mit höheren „grünen Aufschlägen“ rechnen. Das zyprische Verkehrsministerium erklärt, dass ein Gesetzentwurf vorliegt, der jedoch noch die Zustimmung des Parlaments benötigt. Oppositionsparteien fordern eine Ausnahmeregelung für die Insel oder Ausgleichsmaßnahmen wie temporäre Ökorabatte für Einwohner und kleine Exporteure. Brüssel zeigt jedoch wenig Bereitschaft für Sonderregelungen und verweist darauf, dass Malta, ein weiteres Inselmitglied, die Frist bereits vor Monaten eingehalten hat. Über die unmittelbaren Preissteigerungen hinaus würde eine Nichtumsetzung der Richtlinie Zyperns Position als nachhaltiges Luftverkehrsdrehkreuz schwächen und könnte künftige EU-Fördermittel für die Elektrifizierung von Flughäfen gefährden. Mobilitätsakteure sollten den Gesetzgebungsprozess genau verfolgen; bei Verabschiedung vor der Sommerpause im Juni hätten die Airlines Klarheit vor Beginn des nächsten ETS-Compliance-Zyklus am 1. September 2026.
Quelle: Kathimerini Cyprus – KNEWS
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