
In Brüssel stimmte am 29. April eine klare Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten Reformen zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme zu, die die Hauptverantwortung für Arbeitslosengeldzahlungen von dem Wohnsitzland eines Grenzgängers auf das Land der letzten Beschäftigung verlagern würden – vorausgesetzt, die Person hat mindestens 22 Wochen in dieses System eingezahlt. Die Schweiz, obwohl kein EU-Mitglied, ist Teil des Freizügigkeitsabkommens und orientiert sich normalerweise an solchen Regelungen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) schätzt, dass bei einer Übernahme der Änderung durch Bern die Ausgaben für die Arbeitslosenversicherung um mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr steigen könnten, da mehr als 410.000 Grenzgänger – hauptsächlich aus Frankreich, Italien und Deutschland – in der Schweiz arbeiten, aber im Ausland wohnen und derzeit dort Leistungen beziehen. Die Wirtschaftsverbände sind gespalten: Exportorientierte Hersteller im Tessin befürchten höhere Lohnnebenkosten, während Dienstleistungsunternehmen in Genf argumentieren, dass harmonisierte Regeln die Schweiz attraktiver machen würden, indem sie den Arbeitnehmenden ein Sicherheitsnetz bieten, das an Schweizer Löhne gekoppelt ist. Die rechtskonservative Schweizerische Volkspartei hat die Regelung bereits als „weiteren Geldgriff aus Brüssel“ bezeichnet. Das Paket muss noch vom Europäischen Parlament später in diesem Jahr genehmigt werden und würde erst nach einer zweijährigen Übergangsphase in Kraft treten. Die Schweiz könnte sich gegen die Übernahme entscheiden, was jedoch zu einem politischen Konflikt mit der EU in einer heiklen Phase der bilateralen Verhandlungen führen würde. Mobilitätsberater empfehlen den Personalabteilungen, ihre grenzüberschreitenden Mitarbeitenden zu überprüfen und mögliche Kostensteigerungen zu kalkulieren. Unternehmen in Grenznähe zu Frankreich und Italien sollten sich zudem auf Fragen der Gewerkschaften zur Gleichbehandlung einstellen, falls die Leistungen auseinandergehen.
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