
Der Beschäftigungsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 6. Mai die seit langem blockierte Überarbeitung der EU-Regeln zur Koordinierung der Sozialversicherung gebilligt und ebnet damit den Weg für die Verabschiedung im Plenum vor der Sommerpause. Die Reform verlängert den Exportzeitraum für Arbeitslosengeld, geht gegen sogenannte „Briefkastenfirmen“ vor und klärt, welcher Mitgliedstaat Familien- und Langzeitpflegeleistungen für grenzüberschreitend Beschäftigte übernehmen muss. Für Belgien – Heimat von mehr als 50.000 Grenzgängern und Tausenden internationalen Entsandten – verspricht das neue Regelwerk eine administrative Vereinfachung. Personalabteilungen hatten lange mit unterschiedlichen Auslegungen der belgischen, französischen und niederländischen Behörden zu kämpfen, wo Sozialbeiträge zu zahlen sind, wenn Mitarbeitende ihre Zeit zwischen verschiedenen Büros aufteilen. Die aktualisierten Regeln führen ein digitales A1-Zertifikat ein, das EU-weit gültig ist und den Verwaltungsaufwand sowie das Prüfungsrisiko reduziert. Berater für Unternehmensmigration betonen, dass die Änderungen gut mit den regionalen Arbeitserlaubnisreformen Belgiens harmonieren, die bereits Mehrstaatentätigkeiten erlauben, sofern der Mitarbeitende mindestens 25 % seiner Zeit in Belgien verbringt. Zusammen erleichtern diese Maßnahmen es Unternehmen, Projektteams in Brüssel zu stationieren und sie gleichzeitig häufig im Binnenmarkt einzusetzen. Die politische Einigung muss noch eine Bestätigung im Plenum und im Rat überstehen, doch Diplomaten rechnen damit, dass die endgültige Gesetzgebung zum 1. Januar 2027 in Kraft treten könnte. Multinationale Unternehmen sollten daher jetzt ihre mobile Belegschaft überprüfen und erfassen, welche Expatriates und Vielreisende in den neuen Rahmen wechseln, damit die Gehaltsabrechnungssysteme 2027 für die doppelte Meldung bereit sind.
Quelle: Renew Europe