
Eine Welle von Kundenwarnungen am 11. Juni erinnerte Arbeitgeber daran, dass eine vorläufige endgültige Regelung des Department of Homeland Security mit dem Titel „Unterschriften bei Anträgen auf Einwanderungsleistungen“ am 10. Juli 2026 in Kraft tritt. Obwohl die Regelung bereits am 11. Mai im Federal Register veröffentlicht wurde, hat die bevorstehende Frist in den letzten 24 Stunden zu verstärkten Compliance-Aktivitäten geführt, da Anwaltskanzleien Checklisten und Webinar-Einladungen verbreiten.
Wichtige Bestimmung: USCIS-Beamte können jeden Antrag auf Einwanderungsleistungen ablehnen – oder sogar nach Annahme zurückweisen –, wenn dieser keine gültige Unterschrift trägt. Fotokopierte oder eingesannte „nasse“ Unterschriften sind weiterhin zulässig, doch USCIS kann später die Vorlage der Originaldokumente mit Tintenunterschrift verlangen und behält die Bearbeitungsgebühren ein, wenn die Unterschrift nach der Einreichung als unzureichend bewertet wird.
Warum das wichtig ist: Arbeitgeber, die bisher auf Last-Minute-FedEx-Lieferungen oder digitale Unterschriftslösungen bei Formular I-129 (H-1B, L-1, O-1), I-140 Einwanderungsanträgen oder I-485 Green-Card-Anträgen gesetzt haben, müssen nun strengere Dokumentenkontrollprozesse einführen. Schon ein fehlender Strich oder eine unbefugte Unterschrift kann Premium-Processing-Anträge ungültig machen, Statuslücken verursachen und teure Neuanträge erzwingen.
Empfohlene Vorgehensweisen aus juristischen Briefings umfassen den Aufbau von Unterschriftenmusterdatenbanken für autorisierte Führungskräfte, die Nutzung sicherer Audit-Trails à la DocuSign bei erlaubten elektronischen Unterschriften sowie die sofortige Nachverfolgung von „Platzhalter“-Anträgen mit den Originaldokumenten. Ausländische Antragsteller, die Selbstpetitionen stellen – etwa EB-1A oder NIW – sollten Kuriernachweise über fristgerechte Unterschriften aufbewahren, falls USCIS Monate später die Originale anfordert.
Zu erledigen vor dem 10. Juli: (1) Überprüfung aller Entwürfe und kürzlich eingereichten Fälle auf Unterschriftenkonformität; (2) Aktualisierung der Unternehmensdelegationsbeschlüsse, sodass nur autorisierte Unterzeichner Einwanderungsformulare ausfüllen; (3) Schulung der HR-Koordinatoren zu neuen Ablehnungsrisiken, um unterbrochene Einsätze zu vermeiden.
Wichtige Bestimmung: USCIS-Beamte können jeden Antrag auf Einwanderungsleistungen ablehnen – oder sogar nach Annahme zurückweisen –, wenn dieser keine gültige Unterschrift trägt. Fotokopierte oder eingesannte „nasse“ Unterschriften sind weiterhin zulässig, doch USCIS kann später die Vorlage der Originaldokumente mit Tintenunterschrift verlangen und behält die Bearbeitungsgebühren ein, wenn die Unterschrift nach der Einreichung als unzureichend bewertet wird.
Warum das wichtig ist: Arbeitgeber, die bisher auf Last-Minute-FedEx-Lieferungen oder digitale Unterschriftslösungen bei Formular I-129 (H-1B, L-1, O-1), I-140 Einwanderungsanträgen oder I-485 Green-Card-Anträgen gesetzt haben, müssen nun strengere Dokumentenkontrollprozesse einführen. Schon ein fehlender Strich oder eine unbefugte Unterschrift kann Premium-Processing-Anträge ungültig machen, Statuslücken verursachen und teure Neuanträge erzwingen.
Empfohlene Vorgehensweisen aus juristischen Briefings umfassen den Aufbau von Unterschriftenmusterdatenbanken für autorisierte Führungskräfte, die Nutzung sicherer Audit-Trails à la DocuSign bei erlaubten elektronischen Unterschriften sowie die sofortige Nachverfolgung von „Platzhalter“-Anträgen mit den Originaldokumenten. Ausländische Antragsteller, die Selbstpetitionen stellen – etwa EB-1A oder NIW – sollten Kuriernachweise über fristgerechte Unterschriften aufbewahren, falls USCIS Monate später die Originale anfordert.
Zu erledigen vor dem 10. Juli: (1) Überprüfung aller Entwürfe und kürzlich eingereichten Fälle auf Unterschriftenkonformität; (2) Aktualisierung der Unternehmensdelegationsbeschlüsse, sodass nur autorisierte Unterzeichner Einwanderungsformulare ausfüllen; (3) Schulung der HR-Koordinatoren zu neuen Ablehnungsrisiken, um unterbrochene Einsätze zu vermeiden.