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DHS zieht „Land verlassen“-Empfehlung für Beschäftigungsbasierte Green-Card-Antragsteller zurück

Mai 31, 2026
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DHS zieht „Land verlassen“-Empfehlung für Beschäftigungsbasierte Green-Card-Antragsteller zurück
Nur acht Tage nachdem ein Richtlinienmemorandum in der Unternehmensimmigrationsbranche für Aufsehen sorgte, indem es die Statusanpassung (Adjustment of Status, AOS) als eine „außergewöhnliche“ Leistung darstellte, die normalerweise bei einem US-Konsulat im Ausland abgeschlossen werden sollte, hat das Department of Homeland Security (DHS) eine kurzfristige Klarstellung veröffentlicht. In einer schriftlichen Erklärung vom späten 30. Mai erklärte das DHS, dass die meisten hochqualifizierten Antragsteller, die sich bereits in den USA aufhalten, „keine spürbaren Auswirkungen“ zu erwarten hätten. Das Memo solle lediglich die Entscheider daran erinnern, dass sie weiterhin Ermessensspielraum haben, Fälle abzulehnen oder weiterzuleiten, wenn schwerwiegende negative Faktoren vorliegen.

Diese Kehrtwende folgt auf eine turbulente Woche mit Protesten von Mobilitätsmanagern großer Fortune-500-Unternehmen, Universitätskliniken und Immigrationsrechtskoalitionen, die davor warnten, dass die Verpflichtung zur Ausreise Familien trennen, Arbeitserlaubnisse unterbrechen und Schlüsselpersonal monatelang im Ausland festhalten könnte, während auf Konsulatsinterviews gewartet wird. Mehrere Fortune-100-Unternehmen bereiteten bereits vor, Projektteams vorsorglich nach Kanada oder Mexiko zu verlegen.

DHS zieht „Land verlassen“-Empfehlung für Beschäftigungsbasierte Green-Card-Antragsteller zurück


Fachleute weisen darauf hin, dass das ursprüngliche Memo PM-602-0199 AOS als „außergewöhnliche Erleichterung“ bezeichnete – eine Formulierung, die, wenn sie wörtlich angewandt würde, den meisten H-1B-, L-1- und F-1-Absolventen die Antragstellung innerhalb der USA verwehrt hätte. Das DHS betont nun, dass Beamte Antragsteller „können, aber nicht müssen“ ins Ausland verweisen und dabei positive Aspekte wie berufliche Beiträge in den USA, Härten für Arbeitgeber und öffentliche Interessen berücksichtigen sollten.

Dennoch wurde das Memo nicht zurückgezogen, was weiterhin Raum für uneinheitliche Entscheidungen und mögliche Rechtsstreitigkeiten lässt. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie weiterhin Anträge auf Statusanpassung stellen sollten, dabei jedoch längere Vorlaufzeiten in der Mobilitätsplanung einplanen müssen. Anwälte empfehlen, ausführliche Argumente zum nationalen Interesse beizufügen und Risiken durch Reisebeschränkungen zu dokumentieren, um die Chancen auf eine Bearbeitung im Inland zu erhöhen. Unternehmen mit Mitarbeitern, deren temporärer Status bald ausläuft, wird geraten, Verlängerungsanträge frühzeitig einzureichen und Homeoffice-Regelungen zu überprüfen, falls internationale Reisen unvermeidbar werden.

Obwohl die Klarstellung die Panik etwas mildert, zeigt der Vorfall, wie schnell administrative Richtlinien die Unternehmensimmigration durcheinanderbringen können. Mobilitätsverantwortliche fordern das DHS auf, die Klarstellung in der nächsten Version des Policy Manuals offiziell zu verankern und vor Änderungen, die Hunderttausende ausländische Fachkräfte jährlich betreffen, auf formelle Regelungen statt auf Memos zu setzen.
Quelle: Bloomberg Law / Hindustan Times

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