
Das Ministerium für Personalwesen und Emiratisierung der VAE (MoHRE) hat bestätigt, dass die 22. Ausgabe des sommerlichen Mittagsarbeitsverbots vom 15. Juni bis zum 15. September 2026 gilt. Die Regelung verbietet die meisten Arbeiten im Freien zwischen 12:30 und 15:00 Uhr, bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 AED für Arbeitgeber. Obwohl das Verbot als Maßnahme zum Arbeitsschutz eingeführt wurde, hat es auch Auswirkungen auf die globale Mobilität, da ein großer Teil der betroffenen Arbeitskräfte aus Expats mit befristeten Visa für Bau- und Facility-Management-Tätigkeiten besteht. Personalabteilungen müssen daher Schichtpläne, Transportzeiten und Schulungen zum Hitzestress anpassen, um den Anforderungen der Arbeitserlaubnisse und lokalen Sicherheitsvorschriften gerecht zu werden. Für als essenziell eingestufte Projekte – etwa wichtige Straßenbauarbeiten, Stromreparaturen oder zeitkritische Betonarbeiten – können Ausnahmen beantragt werden, allerdings müssen klimatisierte Pausenräume, Trinkwasserstationen und Erste-Hilfe vor Ort bereitgestellt werden. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch eine Verschlechterung des MoHRE-Ratings des Unternehmens, was wiederum die Geschwindigkeit und Kosten künftiger Visazuteilungen beeinflusst. Aus Fürsorgepflicht sollten Unternehmen zudem prüfen, ob Subunternehmer und Personaldienstleister das Verbot einhalten, da Verstöße durch Subunternehmer eine gemeinsame Haftung des Hauptauftragnehmers nach Arbeitsrecht der VAE auslösen können. Multinationale Unternehmen verlangen häufig Nachweise der Einhaltung – etwa durch IoT-Temperatursensoren oder GPS-gestützte Pausenprotokolle – um interne ESG-Berichte zu erfüllen. Die Sommerregelung wirkt sich auch auf die Reiseplanung aus: Außendienstingenieure aus kühleren Regionen benötigen möglicherweise eine kurze Eingewöhnungszeit, und manche Firmen staffeln den Jahresurlaub so, dass Außenspezialisten während der heißesten Wochen abwesend sind. Mobilitätsmanager sollten die Verbotszeiträume in Einsatzverträge und Kostenkalkulationen einbeziehen, insbesondere bei der Angebotsabgabe für Festpreisverträge, die in die Sommermonate fallen.
Quelle: Gulf News
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