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Österreich will Unterstützung für neue EU-Verordnung zu Fluggastrechten zurückhalten und verweist auf geringeren Schutz für Reisende

Juni 15, 2026
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Österreich will Unterstützung für neue EU-Verordnung zu Fluggastrechten zurückhalten und verweist auf geringeren Schutz für Reisende
Das österreichische Sozialministerium für Soziales und Verbraucherschutz bestätigte am Sonntag, dem 14. Juni, dass Wien den in Brüssel erzielten politischen Kompromiss zur Überarbeitung der EU-Verordnung 261/2004 über die Rechte von Flugreisenden nicht unterstützen wird. Der am späten Freitag nach jahrelangem Stillstand vereinbarte Entwurf behält die grundlegenden Entschädigungsgrenzen bei Verspätungen (250–600 EUR) bei, führt jedoch längere Reaktionszeiten für Fluggesellschaften sowie Obergrenzen für selbst umgebuchte Flüge ein. Österreichische Behörden warnen, dass der Text eine „Absenkung der Standards“ darstellt und es für Passagiere erschwert, ihre Ansprüche durchzusetzen. Kritisch gesehen wird unter anderem die neue Regelung, dass Reisende bis zu drei Stunden warten müssen, bevor sie eigenständig alternative Transportmittel organisieren dürfen; danach ist die Erstattung auf 400 % des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Das Ministerium kritisiert zudem eine Verjährungsfrist von neun Monaten für Entschädigungsansprüche, während nach österreichischem Zivilrecht drei Jahre gelten, sowie die Einführung eines verpflichtenden Streitbeilegungsverfahrens vor einer Klage, was Verfahren verlängern könnte. Niedrigpreis- und Netzwerkfluggesellschaften begrüßten hingegen die Einigung, da sie Rechtsstreitigkeiten reduzieren und die Regeln an operative Realitäten wie Streiks der Flugsicherung und extreme Wetterbedingungen anpassen würde. Sollte Österreich im Rat gegen das Paket stimmen, bräuchte es Verbündete, um eine Sperrminorität zu bilden; andernfalls wird die Verordnung mit qualifizierter Mehrheit angenommen und ab 2028 direkt anwendbar sein. Für Firmenreisemanager könnte die Aussicht auf eingeschränktere Rechte höhere Sorgfaltspflichtkosten bedeuten: Reisende benötigen möglicherweise zusätzliche Versicherungen oder Agenturunterstützung, um rechtzeitige Umbuchungen sicherzustellen. Unternehmen, die für 2027–2029 Fluggesellschaftsverträge verhandeln, sollten den finalen Text genau beobachten und erwägen, vertragliche Service-Level-Agreements einzufügen, die die aktuell großzügigeren EU-261-Fristen abbilden. Auch Anbieter von Reisetechnologie sehen Chancen: Klare digitale Offenlegungspflichten zu Handgepäckgebühren und Sitzplatzkosten könnten in Buchungstools integriert werden – eine gute Nachricht für österreichische Firmen, die mit fragmentierten Zusatzgebühren-Daten bei der Organisation von mehrteiligen Reisen kämpfen. Branchenverbände wie der Austrian Business Travel Association (ABTA) warnen jedoch, dass schwächere Entschädigungsregeln den finanziellen Anreiz der Airlines zur Vermeidung von Verspätungen mindern könnten, was indirekte Kosten für die Wirtschaft durch Produktivitätsverluste erhöhen würde. Nächste Schritte: Der Text wird nun einer rechtlich-sprachlichen Prüfung unterzogen, bevor im Juli die endgültige Abstimmung im Rat erwartet wird. Sollte Österreich die Maßnahme nicht blockieren können, signalisiert das Ministerium, zumindest auf nationaler Ebene ein robustes Durchsetzungsregime durchsetzen zu wollen, inklusive eines zentralen Anspruchsportals und proaktiver Kontrollen der Airlines an den Flughäfen Wien, Salzburg und Innsbruck.
Quelle: Heute.at

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