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Europäisches Parlament verabschiedet strenge Rückführungsverordnung im Rahmen des Migrationspakts – Frankreich bereitet sich auf Auswirkungen vor

Juni 19, 2026
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Europäisches Parlament verabschiedet strenge Rückführungsverordnung im Rahmen des Migrationspakts – Frankreich bereitet sich auf Auswirkungen vor
In einer Abstimmung, die zwei Jahre harter Verhandlungen abschloss, gaben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Straßburg am 18. Juni 2026 grünes Licht für die Verordnung zur Rückführung irregulärer Migranten – der umstrittensten Säule des neuen EU-Migrations- und Asylpakts. Der Text wurde mit 398 Stimmen bei 171 Gegenstimmen und 42 Enthaltungen angenommen, was sofort politische Wellen in Paris auslöste, wo das Innenministerium die Maßnahmen nun innerhalb von zwölf Monaten in die französische Verwaltungspraxis umsetzen muss.

Die Verordnung harmonisiert die Rückführungsverfahren in der 27-Mitgliedstaaten umfassenden Union, verpflichtet Drittstaatsangehörige mit Rückkehrbescheid zur Zusammenarbeit mit den Behörden und erlaubt eine Verwaltungshaft von bis zu 24 Monaten – in bestimmten Fällen verlängerbar. Zudem schafft sie die Möglichkeit, von der EU betriebene „Rückkehrzentren“ in Partnerländern außerhalb der Union einzurichten.

Der französische Mitte-rechts-Abgeordnete François-Xavier Bellamy, einer der Hauptberichterstatter, lobte die Abstimmung als „das fehlende Instrument, das wir brauchen, um Europas Grenzen wieder glaubwürdig zu machen“, während linke französische und deutsche Abgeordnete den Saal verließen, nachdem eine Gruppe rechtsextremer Parlamentarier „Schickt sie zurück“ skandiert hatte. Amnesty International Frankreich verurteilte das Paket als „menschenrechtliches schwarzes Loch“.

Europäisches Parlament verabschiedet strenge Rückführungsverordnung im Rahmen des Migrationspakts – Frankreich bereitet sich auf Auswirkungen vor


Für Frankreich greifen die neuen Regeln nahtlos in das Dekret 2026-454 vom 6. Juni 2026 ein, das bereits den Code de l’Entrée et du Séjour des Étrangers (CESEDA) geändert hat, um das nationale Recht an den umfassenderen Pakt anzupassen. Innenministeriumsbeamte erklärten gegenüber Le Monde, dass die Präfekturen im Herbst in den Regionen Île-de-France und Provence-Alpes-Côte d’Azur – die zusammen 43 % der jährlichen Abschiebebescheide Frankreichs ausmachen – beschleunigte Rückführungsverfahren pilotieren werden. Zudem bestätigten sie, dass Frankreich Frontex-Unterstützung für die Einrichtung einer Pilotzelle zur Rückkehrkoordination am Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle anstrebt.

Mobilitätsteams in Unternehmen sehen sowohl Risiken als auch Chancen. Einerseits könnten strengere Haft- und Kooperationsklauseln bei der Dokumentation die Toleranz für Überziehungen bei langfristigen Geschäftsreisenden, die vom Schengen-Kurzaufenthaltsstatus in Irregularität abrutschen, verringern. Andererseits könnte eine einheitliche EU-weite Vorlage für Rückkehrbescheide die Compliance-Prüfungen bei Einsätzen in mehreren Ländern erleichtern.

Globale Arbeitgeber werden daher geraten, ihre Systeme zur Ausreisekontrolle zu verstärken, die Meldungen zu entsandten Arbeitnehmern nach Beendigung der Einsätze umgehend zurückzuziehen und reisende Mitarbeiter auf die verschärfte Kontrolle durch Grenzpolizisten vorzubereiten, die voraussichtlich Mitte 2027 nach Finalisierung der operativen Leitlinien in Kraft treten wird.

Französische NGOs haben bereits angekündigt, die 24-monatige Haftobergrenze vor dem Conseil d’État anzufechten und argumentieren, dass sie gegen verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsätze verstoße. Unabhängig vom Ausgang dieser Verfahren wird die politische Debatte vor der Präsidentschaftswahl 2027 in Frankreich nun vor dem Hintergrund eines EU-Rahmens stattfinden, der schnelle Abschiebungen priorisiert – eine Entwicklung, die Mobilitätsmanager nicht ignorieren können.
Quelle: The Guardian / European Parliament Press Service

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