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Neue Regelung: Alle tschechischen Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitstag anmelden

Juli 4, 2026
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Neue Regelung: Alle tschechischen Arbeitgeber müssen ihre Mitarbeiter vor dem ersten Arbeitstag anmelden
Der 1. Juli 2026 markierte einen grundlegenden Wandel in der tschechischen Arbeitsverwaltung: Arbeitgeber sind nun gesetzlich verpflichtet, für jeden neuen Mitarbeiter – egal ob Tscheche, EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger – eine elektronische „Vorab“-Meldung spätestens eine Minute vor Arbeitsbeginn und frühestens acht Tage im Voraus einzureichen. Bisher galt diese Regel nur für ausländische Arbeitnehmer. Die Anmeldung muss über den einheitlichen monatlichen Arbeitgeberbericht (JMHZ) der ČSSZ im ePortal erfolgen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 CZK. Für entsandte und versetzte Mitarbeiter ist die Regel besonders wichtig, da die Sozialversicherungsanmeldung Voraussetzung für die Aktivierung von Mitarbeiter- und Blue Cards ist. Global-Mobility-Manager sollten ihre Onboarding-Checklisten überprüfen, um sicherzustellen, dass die Personalabteilung oder ein externer Lohnabrechnungsdienstleister die Vorab-Meldung vor Ausgabe von Laptops oder Zutrittskarten vornimmt. Arbeitgeber, die bisher die Meldungen am Morgen des ersten Arbeitstages gesammelt haben, müssen diesen Schritt nun vorverlegen. Die ČSSZ weist darauf hin, dass ihre API eine automatische Auslösung aus HRIS-Systemen ermöglicht; Implementierungsanleitungen für SAP- und Workday-Connectoren sind bereits veröffentlicht. Einwanderungsberater berichten, dass die Ausländerpolizei Arbeitsinspektionen zunehmend mit der ČSSZ-Datenbank abgleicht; eine fehlende Vorab-Meldung kann die Verlängerung von Aufenthaltstiteln erschweren. Unternehmen wird daher dringend empfohlen, die Führungskräfte über die strengeren Fristen zu informieren und elektronische Bestätigungen sorgfältig zu archivieren.
Quelle: ČSSZ – Nová povinnost evidovat zaměstnance ještě před nástupem do práce

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