
Der Präsident des österreichischen Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) schlug am 30. Juli 2026 Alarm: Ohne mindestens zwanzig zusätzliche Richter- und Mitarbeiterstellen droht das gesamte Berufungssystem für Migrations- und Mobilitätsfälle zum Stillstand zu kommen. Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts 2025 berichtete Präsident Christian Filzwieser von einem Anstieg der neuen Verfahren um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hauptursachen sind die Einführung des reformierten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) der EU sowie das österreichische Gesetzespaket 2026, das die nationalen Regelungen an diese Reform anpasst.
Nach GEAS müssen alle erstinstanzlichen Asylablehnungen innerhalb sehr kurzer Fristen überprüfbar sein; in Österreich obliegt diese Aufgabe dem BVwG. Gleichzeitig hat das Gericht neue Zuständigkeiten für Streitfälle rund um die neuen Ein-Permit-Verfahren für Fachkräfte, Saisonarbeiter und innerbetriebliche Versetzungen erhalten. Filzwieser betonte, dass 2025 insgesamt 30.550 neue Akten eröffnet wurden – viele davon komplexe Mobilitätsfälle, die Dolmetscher, Herkunftsländerforschung und beschleunigte Bearbeitung erfordern.
Die versprochenen Personalaufstockungen blieben jedoch aus, sodass Richter bis zu 600 offene Verfahren gleichzeitig bearbeiten müssen. Die Rückstände wirken sich zunehmend auf die Wirtschaft aus: Multinationale Unternehmen berichten von längeren Wartezeiten bei Berufungen gegen negative Entscheidungen zu Rot-Weiß-Rot-Karten oder EU-Blau-Karten; ohne endgültigen Bescheid können Entsandte nicht in Österreich arbeiten. Auch einfache Widerrufe von Aufenthaltstiteln – oft ausgelöst durch kleine Verwaltungsfehler – dauern nun Monate.
Verschärft sich die Situation, gefährdet Österreich seine Position als reibungsloser Talentstandort, gerade da Nachbarländer wie Deutschland und Tschechien ihre Arbeitsvisaregelungen vereinfachen. Filzwieser forderte die Justiz- und Innenministerien auf, die „Papierzusagen“ in finanzierte Stellen umzuwandeln, andernfalls drohten steigende Entschädigungsforderungen von Antragstellern wegen verpasster gesetzlicher Fristen. Zudem plädierte er für klarere Verfahrensregeln zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Beweisbewertung und für mehr Befugnisse, fehlerhafte Migrationsentscheidungen an die Erstinstanz zurückzuverweisen, statt komplette Nachermittlungen im Gericht durchführen zu müssen.
Für Manager globaler Mobilität lautet die Botschaft: Planen Sie längere Vorlaufzeiten für Einsätze in Österreich ein und prüfen Sie beschleunigte Verfahren wie das Start-up-Visum oder die ICT-Genehmigung, die umstrittene Arbeitsmarktprüfungen umgehen. Bleibt das Personalproblem ungelöst, müssen Unternehmen womöglich Kosten für Rechtsvertretung in ihre Mobilitätsbudgets aufnehmen oder vorübergehende Remote-Arbeitsmodelle bis zum Abschluss der Berufungsverfahren erwägen.
Nach GEAS müssen alle erstinstanzlichen Asylablehnungen innerhalb sehr kurzer Fristen überprüfbar sein; in Österreich obliegt diese Aufgabe dem BVwG. Gleichzeitig hat das Gericht neue Zuständigkeiten für Streitfälle rund um die neuen Ein-Permit-Verfahren für Fachkräfte, Saisonarbeiter und innerbetriebliche Versetzungen erhalten. Filzwieser betonte, dass 2025 insgesamt 30.550 neue Akten eröffnet wurden – viele davon komplexe Mobilitätsfälle, die Dolmetscher, Herkunftsländerforschung und beschleunigte Bearbeitung erfordern.
Die versprochenen Personalaufstockungen blieben jedoch aus, sodass Richter bis zu 600 offene Verfahren gleichzeitig bearbeiten müssen. Die Rückstände wirken sich zunehmend auf die Wirtschaft aus: Multinationale Unternehmen berichten von längeren Wartezeiten bei Berufungen gegen negative Entscheidungen zu Rot-Weiß-Rot-Karten oder EU-Blau-Karten; ohne endgültigen Bescheid können Entsandte nicht in Österreich arbeiten. Auch einfache Widerrufe von Aufenthaltstiteln – oft ausgelöst durch kleine Verwaltungsfehler – dauern nun Monate.
Verschärft sich die Situation, gefährdet Österreich seine Position als reibungsloser Talentstandort, gerade da Nachbarländer wie Deutschland und Tschechien ihre Arbeitsvisaregelungen vereinfachen. Filzwieser forderte die Justiz- und Innenministerien auf, die „Papierzusagen“ in finanzierte Stellen umzuwandeln, andernfalls drohten steigende Entschädigungsforderungen von Antragstellern wegen verpasster gesetzlicher Fristen. Zudem plädierte er für klarere Verfahrensregeln zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Beweisbewertung und für mehr Befugnisse, fehlerhafte Migrationsentscheidungen an die Erstinstanz zurückzuverweisen, statt komplette Nachermittlungen im Gericht durchführen zu müssen.
Für Manager globaler Mobilität lautet die Botschaft: Planen Sie längere Vorlaufzeiten für Einsätze in Österreich ein und prüfen Sie beschleunigte Verfahren wie das Start-up-Visum oder die ICT-Genehmigung, die umstrittene Arbeitsmarktprüfungen umgehen. Bleibt das Personalproblem ungelöst, müssen Unternehmen womöglich Kosten für Rechtsvertretung in ihre Mobilitätsbudgets aufnehmen oder vorübergehende Remote-Arbeitsmodelle bis zum Abschluss der Berufungsverfahren erwägen.
Quelle: ORF.at
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