
Das Innenministerium hat die Ministerielle Anweisung 119 veröffentlicht, eine verbindliche Anordnung gemäß Abschnitt 499 des Migration Act 1958, die die Bearbeitungsreihenfolge für Fachkräfte-Migration neu ordnet. Unterzeichnet vom Minister für Einwanderung und Staatsbürgerschaft, Tony Burke, trat die Anweisung am 25. Juli 2026 in Kraft, wurde jedoch erst in der Nacht auf der Website des Ministeriums veröffentlicht, sodass Arbeitgeber, Agenten und Antragsteller erstmals detaillierte Einblicke in die neuen Regelungen erhalten.
Die Anweisung 119 ersetzt vollständig die Anweisung 105 und umfasst nun das gesamte Spektrum der dauerhaften und vorläufigen Fachkräftevisa – einschließlich des neu eingeführten Skills in Demand (Unterklasse 482) Visums. Das Instrument schafft eine fünfstufige Warteschlange, die berufs- und standortbezogene Prioritäten kombiniert.
Berufe im Verteidigungs- und Strafverfolgungsbereich, die **in Australien** beantragt werden, rücken an die Spitze der Warteschlange, gefolgt von ihren Pendants im Ausland. Bau-, Gesundheits- und Lehrberufe, die vor Ort beantragt werden, nehmen den dritten Platz ein, alle anderen Anträge innerhalb Australiens den vierten, und alle Anträge aus dem Ausland landen zuletzt.
Für Unternehmen bedeutet dies eine grundlegende Veränderung. Bisher genossen akkreditierte Sponsoren und Berufe mit Fachkräftemangel oft Vorrang, unabhängig vom Aufenthaltsort des Arbeitnehmers. Multinationale Unternehmen, die Talente direkt aus dem Ausland mobilisieren wollten – insbesondere für große Infrastruktur- oder Digitalisierungsprojekte – müssen nun ihre Zeitpläne überdenken oder Geschäftsreisende- oder Überbrückungsoptionen organisieren, während die Mitarbeiter bereits in Australien sind, bevor der Antrag gestellt wird.
Migrationsagenten berichten bereits von einem Anstieg der Anfragen von Personalabteilungen, die Kandidaten zunächst mit Besuchervisum einfliegen lassen möchten, bevor sie einen Antrag auf ein 482- oder 186-Visum stellen.
Die Anweisung 119 integriert zudem die Programme für Temporäre Fachkräfteengpässe und Regionale Gesponserte Migration, wodurch regionale Arbeitgeber einen kleinen Vorteil erhalten, wenn sie Anträge stellen, während der Arbeitnehmer bereits lokal lebt.
Wichtig: Die Anweisung erhöht **nicht** die Visakontingente, sondern ändert lediglich die Reihenfolge der Vergabe der bestehenden Plätze. Antragsteller, die sich im Ausland befinden, müssen daher mit mehrjährigen Wartezeiten rechnen, obwohl die Gesamtzahl der verfügbaren Plätze unverändert bleibt.
Praktische Tipps für Unternehmen:
• Wenn möglich, Anträge erst stellen, nachdem der Mitarbeiter mit einem geeigneten temporären Visum in Australien eingereist ist, um eine höhere Priorität zu sichern.
• Mit längeren Vorlaufzeiten (12–18 Monate) rechnen, wenn der Antragsteller im Ausland verbleiben muss.
• Mobilitätsrichtlinien anpassen, um neue Überbrückungsvisumszenarien und den möglichen Bedarf an inländischer Krankenversicherung während der Bearbeitung zu berücksichtigen.
Die Anweisung 119 ersetzt vollständig die Anweisung 105 und umfasst nun das gesamte Spektrum der dauerhaften und vorläufigen Fachkräftevisa – einschließlich des neu eingeführten Skills in Demand (Unterklasse 482) Visums. Das Instrument schafft eine fünfstufige Warteschlange, die berufs- und standortbezogene Prioritäten kombiniert.
Berufe im Verteidigungs- und Strafverfolgungsbereich, die **in Australien** beantragt werden, rücken an die Spitze der Warteschlange, gefolgt von ihren Pendants im Ausland. Bau-, Gesundheits- und Lehrberufe, die vor Ort beantragt werden, nehmen den dritten Platz ein, alle anderen Anträge innerhalb Australiens den vierten, und alle Anträge aus dem Ausland landen zuletzt.
Für Unternehmen bedeutet dies eine grundlegende Veränderung. Bisher genossen akkreditierte Sponsoren und Berufe mit Fachkräftemangel oft Vorrang, unabhängig vom Aufenthaltsort des Arbeitnehmers. Multinationale Unternehmen, die Talente direkt aus dem Ausland mobilisieren wollten – insbesondere für große Infrastruktur- oder Digitalisierungsprojekte – müssen nun ihre Zeitpläne überdenken oder Geschäftsreisende- oder Überbrückungsoptionen organisieren, während die Mitarbeiter bereits in Australien sind, bevor der Antrag gestellt wird.
Migrationsagenten berichten bereits von einem Anstieg der Anfragen von Personalabteilungen, die Kandidaten zunächst mit Besuchervisum einfliegen lassen möchten, bevor sie einen Antrag auf ein 482- oder 186-Visum stellen.
Die Anweisung 119 integriert zudem die Programme für Temporäre Fachkräfteengpässe und Regionale Gesponserte Migration, wodurch regionale Arbeitgeber einen kleinen Vorteil erhalten, wenn sie Anträge stellen, während der Arbeitnehmer bereits lokal lebt.
Wichtig: Die Anweisung erhöht **nicht** die Visakontingente, sondern ändert lediglich die Reihenfolge der Vergabe der bestehenden Plätze. Antragsteller, die sich im Ausland befinden, müssen daher mit mehrjährigen Wartezeiten rechnen, obwohl die Gesamtzahl der verfügbaren Plätze unverändert bleibt.
Praktische Tipps für Unternehmen:
• Wenn möglich, Anträge erst stellen, nachdem der Mitarbeiter mit einem geeigneten temporären Visum in Australien eingereist ist, um eine höhere Priorität zu sichern.
• Mit längeren Vorlaufzeiten (12–18 Monate) rechnen, wenn der Antragsteller im Ausland verbleiben muss.
• Mobilitätsrichtlinien anpassen, um neue Überbrückungsvisumszenarien und den möglichen Bedarf an inländischer Krankenversicherung während der Bearbeitung zu berücksichtigen.
Quelle: Department of Home Affairs