
Immigration, Flüchtlinge und Staatsbürgerschaft Kanada (IRCC) hat am 29. Juli 2026 stillschweigend seine Online-Richtlinien zur Programmdurchführung aktualisiert und einen neuen Eignungstest für Arbeitgeber eingeführt, die ausländische Fachkräfte im Rahmen des International Mobility Program unter der C20-Ausnahme „gegenseitige Beschäftigung“ einstellen möchten. Die Änderung, die von Einwanderungsfachleuten am 31. Juli gemeldet wurde, verlangt nun, dass der ausländische Arbeitnehmer bereits aktuell beim selben Unternehmen im Ausland beschäftigt sein muss, bevor er eine LMIA-freie kanadische Arbeitserlaubnis erhalten kann.
Die C20-Kategorie wird seit langem von multinationalen Unternehmen genutzt, um spezialisierte Mitarbeiter ohne den Aufwand und die Kosten einer Arbeitsmarktprüfung nach Kanada zu transferieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Regelung zu einer Schlupfloch für Personalvermittler und Briefkastenfirmen geworden sei, die keine echten Gegenseitigkeitsvereinbarungen im Ausland vorweisen können. Mit der Forderung nach einem nachweisbaren bestehenden Arbeitsverhältnis will IRCC nun echte Transfers sicherstellen und die Integrität des Arbeitsmarktes wahren.
Ebenso wichtig ist die Klarstellung im Bulletin, dass die Gegenseitigkeit nicht mehr mit dem Herkunftsland des ausländischen Arbeitnehmers bestehen muss; jede ausländische Jurisdiktion, in der das kanadische Unternehmen nachweisen kann, dass es Mitarbeiter entsendet, ist ausreichend. Diese Zugeständnis spiegelt die zunehmend globale Struktur von Unternehmensgruppen wider und soll die Flexibilität legitimer Talentrotationen bewahren, vorausgesetzt, die Arbeitgeber führen sorgfältige Aufzeichnungen.
Für Mobility-Teams stellt sich nun die dringende Frage, ob laufende C20-Anträge nach den alten oder neuen Kriterien bewertet werden. IRCC schweigt sich zu einer Übergangsregelung aus, weshalb führende Einwanderungsanwälte ihren Mandanten raten, zusätzliche Nachweise wie ausländische Gehaltsabrechnungen, Organigramme und Kopien von Entsendeschreiben vorzubereiten, um Ablehnungen zu vermeiden. Bereits eingereichte, aber noch nicht genehmigte Anträge könnten nach Ermessen der Sachbearbeiter den strengeren Regeln unterliegen.
Das Update unterstreicht einen breiteren politischen Kurswechsel Ottawas zur Begrenzung der Gesamtzahl temporärer Aufenthaltsgenehmigungen, wie im ergänzenden Einwanderungsplan der Bundesregierung vom März 2026 dargelegt. Arbeitgeber, die stark auf die C20-Kategorie angewiesen sind, sollten ihre Mobility-Prozesse überprüfen und alternative Wege wie die C12-Intra-Company-Transferregelung oder den Global Talent Stream in Betracht ziehen, sofern Geschäftsbedarf und Profil der Arbeitnehmer dies zulassen.
Die C20-Kategorie wird seit langem von multinationalen Unternehmen genutzt, um spezialisierte Mitarbeiter ohne den Aufwand und die Kosten einer Arbeitsmarktprüfung nach Kanada zu transferieren. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese Regelung zu einer Schlupfloch für Personalvermittler und Briefkastenfirmen geworden sei, die keine echten Gegenseitigkeitsvereinbarungen im Ausland vorweisen können. Mit der Forderung nach einem nachweisbaren bestehenden Arbeitsverhältnis will IRCC nun echte Transfers sicherstellen und die Integrität des Arbeitsmarktes wahren.
Ebenso wichtig ist die Klarstellung im Bulletin, dass die Gegenseitigkeit nicht mehr mit dem Herkunftsland des ausländischen Arbeitnehmers bestehen muss; jede ausländische Jurisdiktion, in der das kanadische Unternehmen nachweisen kann, dass es Mitarbeiter entsendet, ist ausreichend. Diese Zugeständnis spiegelt die zunehmend globale Struktur von Unternehmensgruppen wider und soll die Flexibilität legitimer Talentrotationen bewahren, vorausgesetzt, die Arbeitgeber führen sorgfältige Aufzeichnungen.
Für Mobility-Teams stellt sich nun die dringende Frage, ob laufende C20-Anträge nach den alten oder neuen Kriterien bewertet werden. IRCC schweigt sich zu einer Übergangsregelung aus, weshalb führende Einwanderungsanwälte ihren Mandanten raten, zusätzliche Nachweise wie ausländische Gehaltsabrechnungen, Organigramme und Kopien von Entsendeschreiben vorzubereiten, um Ablehnungen zu vermeiden. Bereits eingereichte, aber noch nicht genehmigte Anträge könnten nach Ermessen der Sachbearbeiter den strengeren Regeln unterliegen.
Das Update unterstreicht einen breiteren politischen Kurswechsel Ottawas zur Begrenzung der Gesamtzahl temporärer Aufenthaltsgenehmigungen, wie im ergänzenden Einwanderungsplan der Bundesregierung vom März 2026 dargelegt. Arbeitgeber, die stark auf die C20-Kategorie angewiesen sind, sollten ihre Mobility-Prozesse überprüfen und alternative Wege wie die C12-Intra-Company-Transferregelung oder den Global Talent Stream in Betracht ziehen, sofern Geschäftsbedarf und Profil der Arbeitnehmer dies zulassen.
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