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Zusätzliche Visumsbearbeitungsgebühr für belgische Langzeit-Arbeitserlaubnisanträge online bestätigt

Sept. 15, 2026
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Zusätzliche Visumsbearbeitungsgebühr für belgische Langzeit-Arbeitserlaubnisanträge online bestätigt
Die Website des belgischen Außenministeriums hat am 14. September stillschweigend ihre Seiten zu Visa für Arbeitnehmer und Selbstständige aktualisiert und klargestellt, dass die Bundesbearbeitungsgebühr von 242 € nun vor der Einreichung eines D-Visumantrags bei einer Botschaft bezahlt werden muss. Die Änderung, die im Abschnitt „Werknemer (gecombineerde vergunning)“ hervorgehoben wird, ersetzt die bisherige Regelung, die den Nachweis der Zahlung erst nach dem Interview erlaubte. Obwohl die Gebühr selbst nicht neu ist – sie wurde am 1. Juli eingeführt – warnen Juristen, dass die strengere Reihenfolge insbesondere für Entsandte, die auf per Kurier versandte Dokumente angewiesen sind, problematisch sein könnte. Fehlt der Zahlungsnachweis, verweigern einige Botschaften bereits die Annahme der Unterlagen, was zu wochenlangen Verzögerungen bei projektkritischem Personal führt. Personalabteilungen, die Talente im Rahmen des Single-Permit-Systems nach Belgien entsenden, sollten daher Überweisungen mindestens eine Woche vor dem Visumstermin veranlassen und die verpflichtende Zahlungsreferenz (NachnameVornameNationalitätTTMMJJJJ) angeben. Wird dies nicht beachtet, droht die Einstufung der Akte als „unvollständig“ und der Verlust des Interviewtermins, was die Ankunft in die Hochsaison 2027 verschiebt. Die Aktualisierung bestätigt zudem, dass Anträge bis zu sechs Monate vor der Reise eingereicht werden können – eine nützliche Flexibilität für Unternehmen, die ihre Einsätze 2027 angesichts der anhaltenden Unsicherheiten im EES planen.
Quelle: Belgian Foreign Affairs – Embassy Seoul visa page

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