
In einer weitreichenden Erweiterung der Richtlinien, die am 13. November bestätigt wurde, ordnete Außenminister Marco Rubio an, dass US-Botschaften und Konsulate häufige chronische Erkrankungen – darunter Fettleibigkeit, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, Diabetes und schwere psychische Erkrankungen – als „negative Faktoren“ bei der Beurteilung berücksichtigen sollen, ob ein Antragsteller voraussichtlich zur „öffentlichen Last“ wird. Die Anweisung, die in einem am 6. November verschickten geheimen Schreiben verbreitet und inzwischen von mehreren Medien bestätigt wurde, fordert die Beamten auf, die lebenslangen medizinischen Kosten der Antragsteller und ihrer Angehörigen neben den bisherigen Kriterien wie Einkommen, Alter und Bildung zu bewerten.
Bisher beschränkten sich medizinische Ablehnungsgründe für Visa vor allem auf ansteckende Krankheiten, die ein öffentliches Gesundheitsrisiko darstellen, oder auf Zustände, die eine staatlich finanzierte Unterbringung erfordern. Durch die Aufnahme nicht übertragbarer Krankheiten, von denen weltweit Hunderte Millionen betroffen sind, erweitert die Trump-Administration die Ermessensspielräume der Konsulate erheblich. Einwanderungsanwälte warnen, dass die Änderung sonst zulässige Studierende, Fachkräfte und internationale Führungskräfte, die übergewichtig sind oder sich in Krebsremission befinden, selbst bei bestehender privater Krankenversicherung disqualifizieren könnte.
Das Schreiben gilt für alle temporären und dauerhaften Visakategorien, von B-1/B-2 Besuchern und H-1B Fachkräften bis hin zu F-1 Studierenden und Einwanderungsanträgen. Humanitäre Kategorien wie Flüchtlinge und bestimmte spezielle Einwanderungsvisa bleiben ausgenommen. Das Außenministerium betont, dass die Richtlinie lediglich langjährige Regeln zur Selbstversorgung durchsetzt, Kritiker sehen darin jedoch eine wiederbelebte und erweiterte Version der 2019 vom Bundesgericht gekippten „public-charge“-Regelung.
Praktische Folgen für die globale Mobilität: Multinationale Unternehmen müssen möglicherweise die medizinischen Nachweise für L-1- und H-1B-Anträge neu bewerten, sicherstellen, dass arbeitgeberfinanzierte Versicherungen Mindeststandards erfüllen, und sich auf verstärkte Nachfragen (Requests for Evidence, RFEs) zu familiären Krankengeschichten einstellen. Ausländische Entsandte mit chronischen Erkrankungen sollten mit zusätzlicher Prüfung bei der medizinischen Untersuchung und möglicherweise längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
Interessengruppen bereiten Klagen vor und argumentieren, dass die Richtlinie gegen das Rehabilitation Act verstößt, da sie Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Sofern kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, tritt die Anweisung sofort in Kraft – Visa-Antragsteller mit bevorstehenden Interviews sollten daher Nachweise über umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung möglicher US-Gesundheitskosten mitbringen.
Bisher beschränkten sich medizinische Ablehnungsgründe für Visa vor allem auf ansteckende Krankheiten, die ein öffentliches Gesundheitsrisiko darstellen, oder auf Zustände, die eine staatlich finanzierte Unterbringung erfordern. Durch die Aufnahme nicht übertragbarer Krankheiten, von denen weltweit Hunderte Millionen betroffen sind, erweitert die Trump-Administration die Ermessensspielräume der Konsulate erheblich. Einwanderungsanwälte warnen, dass die Änderung sonst zulässige Studierende, Fachkräfte und internationale Führungskräfte, die übergewichtig sind oder sich in Krebsremission befinden, selbst bei bestehender privater Krankenversicherung disqualifizieren könnte.
Das Schreiben gilt für alle temporären und dauerhaften Visakategorien, von B-1/B-2 Besuchern und H-1B Fachkräften bis hin zu F-1 Studierenden und Einwanderungsanträgen. Humanitäre Kategorien wie Flüchtlinge und bestimmte spezielle Einwanderungsvisa bleiben ausgenommen. Das Außenministerium betont, dass die Richtlinie lediglich langjährige Regeln zur Selbstversorgung durchsetzt, Kritiker sehen darin jedoch eine wiederbelebte und erweiterte Version der 2019 vom Bundesgericht gekippten „public-charge“-Regelung.
Praktische Folgen für die globale Mobilität: Multinationale Unternehmen müssen möglicherweise die medizinischen Nachweise für L-1- und H-1B-Anträge neu bewerten, sicherstellen, dass arbeitgeberfinanzierte Versicherungen Mindeststandards erfüllen, und sich auf verstärkte Nachfragen (Requests for Evidence, RFEs) zu familiären Krankengeschichten einstellen. Ausländische Entsandte mit chronischen Erkrankungen sollten mit zusätzlicher Prüfung bei der medizinischen Untersuchung und möglicherweise längeren Bearbeitungszeiten rechnen.
Interessengruppen bereiten Klagen vor und argumentieren, dass die Richtlinie gegen das Rehabilitation Act verstößt, da sie Menschen mit Behinderungen diskriminiert. Sofern kein Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, tritt die Anweisung sofort in Kraft – Visa-Antragsteller mit bevorstehenden Interviews sollten daher Nachweise über umfassenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel zur Deckung möglicher US-Gesundheitskosten mitbringen.
Quelle: Washington Post / Politico