
Spät am 20. November veröffentlichte das Department of Homeland Security einen Regelungsvorschlag, der die öffentlichen Fürsorgebestimmungen der Biden-Administration von 2022 aufheben und durch einen breiteren, „flexibleren“ Standard ersetzen würde. Nach den aktuellen Regeln zählen nur Bargeldleistungen und langfristige institutionelle Pflege als Kriterien dafür, dass ein Antragsteller auf Einreise oder dauerhaften Aufenthalt „wahrscheinlich zur öffentlichen Fürsorge wird“. Der Vorschlag aus der Trump-Ära würde es den Sachbearbeitern erlauben, auch nicht-monetäre Leistungen wie Medicaid, SNAP-Lebensmittelhilfe und Wohnungszuschüsse zu berücksichtigen – im Wesentlichen eine Wiederherstellung der 2019er Kriterien, die Gerichte während Bidens Amtszeit blockiert hatten.
Das DHS argumentiert, dass die engere Definition „perverse Anreize“ für Missbrauch geschaffen und den Beamten zu wenig Ermessensspielraum gelassen habe. Sollte die Änderung in Kraft treten, könnte sie Antragsteller auf Statusanpassung, Anträge auf Verlängerung von Nicht-Einwanderungsvisa und bestimmte humanitäre Kategorien betreffen. Fachanwälte für Unternehmensimmigration warnen, dass Unternehmensentsandte, die eine Green Card anstreben, mit längeren Aufforderungen zur Vorlage von Nachweisen über private Krankenversicherung und Vermögenswerte im Haushalt rechnen müssen. Die Bearbeitungszeiten in stark frequentierten Servicezentren könnten steigen, sofern die USCIS-Ressourcen nicht ausgeweitet werden.
Der Vorschlag eröffnet eine 30-tägige Kommentierungsfrist bis zum 19. Dezember. Interessenvertretungen, die Hochqualifizierte unterstützen, planen, das DHS zu drängen, die arbeitgebergesponserten EB-Kategorien vollständig auszunehmen, da diese Antragsteller bereits Arbeitsmarkttests bestehen und selten öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu loben restriktive Denkfabriken die Regelung als Maßnahme zur fiskalischen Verantwortung.
Arbeitgeber sollten laufende Green-Card-Fälle auf potenzielle Leistungsbezüge prüfen – insbesondere Schwangerschaften, die durch Medicaid abgedeckt sind, oder Ernährungshilfen aus der COVID-Zeit – und gegebenenfalls ergänzende Verpflichtungserklärungen in Betracht ziehen. Auch Mobilitätsrichtlinien könnten überarbeitet werden müssen, um sicherzustellen, dass der private Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der US-Entsendung greift, um künftige Risiken einer öffentlichen Fürsorge zu minimieren.
Da der Vorschlag bestehende Regelungen aufheben und nicht nur ändern würde, ist mit Rechtsstreitigkeiten so gut wie sicher zu rechnen. Dennoch sollten globale Mobilitätsteams davon ausgehen, dass eine strengere Prüfung möglicherweise ab 2026 in Kraft treten könnte, sofern das DHS die gesetzlich vorgegebenen Überprüfungsfristen einhält.
Das DHS argumentiert, dass die engere Definition „perverse Anreize“ für Missbrauch geschaffen und den Beamten zu wenig Ermessensspielraum gelassen habe. Sollte die Änderung in Kraft treten, könnte sie Antragsteller auf Statusanpassung, Anträge auf Verlängerung von Nicht-Einwanderungsvisa und bestimmte humanitäre Kategorien betreffen. Fachanwälte für Unternehmensimmigration warnen, dass Unternehmensentsandte, die eine Green Card anstreben, mit längeren Aufforderungen zur Vorlage von Nachweisen über private Krankenversicherung und Vermögenswerte im Haushalt rechnen müssen. Die Bearbeitungszeiten in stark frequentierten Servicezentren könnten steigen, sofern die USCIS-Ressourcen nicht ausgeweitet werden.
Der Vorschlag eröffnet eine 30-tägige Kommentierungsfrist bis zum 19. Dezember. Interessenvertretungen, die Hochqualifizierte unterstützen, planen, das DHS zu drängen, die arbeitgebergesponserten EB-Kategorien vollständig auszunehmen, da diese Antragsteller bereits Arbeitsmarkttests bestehen und selten öffentliche Leistungen in Anspruch nehmen. Im Gegensatz dazu loben restriktive Denkfabriken die Regelung als Maßnahme zur fiskalischen Verantwortung.
Arbeitgeber sollten laufende Green-Card-Fälle auf potenzielle Leistungsbezüge prüfen – insbesondere Schwangerschaften, die durch Medicaid abgedeckt sind, oder Ernährungshilfen aus der COVID-Zeit – und gegebenenfalls ergänzende Verpflichtungserklärungen in Betracht ziehen. Auch Mobilitätsrichtlinien könnten überarbeitet werden müssen, um sicherzustellen, dass der private Versicherungsschutz ab dem ersten Tag der US-Entsendung greift, um künftige Risiken einer öffentlichen Fürsorge zu minimieren.
Da der Vorschlag bestehende Regelungen aufheben und nicht nur ändern würde, ist mit Rechtsstreitigkeiten so gut wie sicher zu rechnen. Dennoch sollten globale Mobilitätsteams davon ausgehen, dass eine strengere Prüfung möglicherweise ab 2026 in Kraft treten könnte, sofern das DHS die gesetzlich vorgegebenen Überprüfungsfristen einhält.
Quelle: Center for Workplace Compliance