
In Brasilien wurde der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 1.621 R$ pro Monat erhöht, gemäß Dekret 12.797/2025 – ein Anstieg von 6,7 % gegenüber 2025. Obwohl diese Maßnahme vor allem als sozialpolitischer Schritt im Inland gilt, hat sie direkte Auswirkungen auf das Einwanderungssystem, da mehrere Visakategorien ihre Gehaltsschwellen an Vielfache des Mindestlohns koppeln.
Das beliebte VITEM V-Visum für lokale Einstellungen, Trainee-Genehmigungen und bestimmte technische Dienstleistungserlaubnisse müssen nun mindestens das Doppelte des neuen Mindestlohns (3.242 R$) erfüllen oder den branchenüblichen Lohnnachweis erbringen – je nachdem, welcher Wert höher ist. Das Arbeitsministerium erinnerte Arbeitgeber am 5. Januar daran, dass das eSocial-Lohnabrechnungsportal Brasiliens Verträge nicht automatisch anpasst; Personalabteilungen müssen daher alle ausländischen und lokalen Mitarbeiterdaten vor Abschluss der ersten Gehaltsabrechnung 2026 aktualisieren. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und die Bundespolizei kann Visaverlängerungen verweigern.
Für globale Mobilitätsprogramme ist dies mehr als nur eine bürokratische Formalität. Entsendeschreiben, die Kosten- oder Härtezuschläge sowie Bruttolohnanpassungen enthalten, beziehen sich oft auf die Mindestlohnbasis. Unternehmen müssen daher Zulagen neu kalkulieren, Budgets im Gastland anpassen und Arbeitsverträge von entsandten Mitarbeitern ändern, um den Vorschriften zu entsprechen.
Auch Haushaltspersonal, das direkt von Expatriates beschäftigt wird, ist betroffen. Arbeitgeber müssen die Löhne im eSocial Doméstico-System anheben, da Arbeits- und Einwanderungskontrolleure Verstöße gegen Arbeitszeit- und Lohnvorschriften 2026 besonders im Blick haben. Budgetverantwortliche sollten pro Mitarbeiter mit zusätzlichen Kosten von etwa 100–150 R$ monatlich rechnen, um gesetzliche Leistungen wie FGTS, 13. Monatsgehalt und Urlaubsvergütung abzudecken, die mit dem Mindestlohn steigen.
Praktischer Tipp: Vor der Einreichung eines neuen Arbeitserlaubnisantrags nach dem 1. Januar sollte ein aktualisiertes Beschäftigungsschreiben mit dem höheren Gehalt beigefügt werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Betrag weiterhin über dem lokalen Marktdurchschnitt für die jeweilige Tätigkeit liegt. Frühzeitiges Handeln vermeidet Nacharbeiten, wenn Arbeitsministeriumsprüfer Abgleiche mit Steuer- und Lohnabrechnungsdaten vornehmen.
Das beliebte VITEM V-Visum für lokale Einstellungen, Trainee-Genehmigungen und bestimmte technische Dienstleistungserlaubnisse müssen nun mindestens das Doppelte des neuen Mindestlohns (3.242 R$) erfüllen oder den branchenüblichen Lohnnachweis erbringen – je nachdem, welcher Wert höher ist. Das Arbeitsministerium erinnerte Arbeitgeber am 5. Januar daran, dass das eSocial-Lohnabrechnungsportal Brasiliens Verträge nicht automatisch anpasst; Personalabteilungen müssen daher alle ausländischen und lokalen Mitarbeiterdaten vor Abschluss der ersten Gehaltsabrechnung 2026 aktualisieren. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder und die Bundespolizei kann Visaverlängerungen verweigern.
Für globale Mobilitätsprogramme ist dies mehr als nur eine bürokratische Formalität. Entsendeschreiben, die Kosten- oder Härtezuschläge sowie Bruttolohnanpassungen enthalten, beziehen sich oft auf die Mindestlohnbasis. Unternehmen müssen daher Zulagen neu kalkulieren, Budgets im Gastland anpassen und Arbeitsverträge von entsandten Mitarbeitern ändern, um den Vorschriften zu entsprechen.
Auch Haushaltspersonal, das direkt von Expatriates beschäftigt wird, ist betroffen. Arbeitgeber müssen die Löhne im eSocial Doméstico-System anheben, da Arbeits- und Einwanderungskontrolleure Verstöße gegen Arbeitszeit- und Lohnvorschriften 2026 besonders im Blick haben. Budgetverantwortliche sollten pro Mitarbeiter mit zusätzlichen Kosten von etwa 100–150 R$ monatlich rechnen, um gesetzliche Leistungen wie FGTS, 13. Monatsgehalt und Urlaubsvergütung abzudecken, die mit dem Mindestlohn steigen.
Praktischer Tipp: Vor der Einreichung eines neuen Arbeitserlaubnisantrags nach dem 1. Januar sollte ein aktualisiertes Beschäftigungsschreiben mit dem höheren Gehalt beigefügt werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass der Betrag weiterhin über dem lokalen Marktdurchschnitt für die jeweilige Tätigkeit liegt. Frühzeitiges Handeln vermeidet Nacharbeiten, wenn Arbeitsministeriumsprüfer Abgleiche mit Steuer- und Lohnabrechnungsdaten vornehmen.
Quelle: VisaHQ Global Mobility News
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