
Globale Arbeitgeber müssen ihre österreichischen Gehaltspakete anpassen, nachdem die Regierung für 2026 höhere Mindestgrenzen für wichtige Arbeitserlaubniswege veröffentlicht hat. Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Mindestbruttogehalt für Inhaber der Rot-Weiß-Rot-Karte auf 3.465 € pro Monat, während Bewerber für die EU-Blaukarte mindestens 55.678 € jährlich verdienen müssen. Für „Super Key“-Mitarbeiter und Ausnahmen bei Entsendungen gilt nun eine Mindestgrenze von 8.316 € pro Monat. (fragomen.com)
In Österreich werden Gehälter in 14 Raten ausgezahlt (12 Monatsgehälter plus zwei Sonderzahlungen). Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass *jede* monatliche Zahlung – nach Abzügen – weiterhin den Vorgaben entspricht. Kollektivverträge können für bestimmte Branchen sogar höhere Beträge vorsehen und damit die nationalen Mindestwerte übersteigen.
Bestehende Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhaber sind nicht automatisch verpflichtet, ihr Gehalt zu erhöhen, jedoch muss bei jeder Verlängerung der geltende Kollektivvertrag eingehalten werden. Unternehmen, die für 2026 Versetzungen planen, sollten mit höheren Bruttokosten kalkulieren und ihre Schattenabrechnungen entsprechend anpassen.
Die Nichteinhaltung der neuen Mindestgehälter kann zu sofortigen Ablehnungen von Anträgen oder zu Verwaltungsstrafen gemäß dem österreichischen Lohn- und Sozialdumpinggesetz führen. Mobilitätsmanager werden daher dringend empfohlen, offene Fälle jetzt zu prüfen, insbesondere solche, die Ende 2025 eingereicht wurden, als noch die niedrigeren Werte galten.
In Österreich werden Gehälter in 14 Raten ausgezahlt (12 Monatsgehälter plus zwei Sonderzahlungen). Arbeitgeber müssen daher sicherstellen, dass *jede* monatliche Zahlung – nach Abzügen – weiterhin den Vorgaben entspricht. Kollektivverträge können für bestimmte Branchen sogar höhere Beträge vorsehen und damit die nationalen Mindestwerte übersteigen.
Bestehende Rot-Weiß-Rot-Karten-Inhaber sind nicht automatisch verpflichtet, ihr Gehalt zu erhöhen, jedoch muss bei jeder Verlängerung der geltende Kollektivvertrag eingehalten werden. Unternehmen, die für 2026 Versetzungen planen, sollten mit höheren Bruttokosten kalkulieren und ihre Schattenabrechnungen entsprechend anpassen.
Die Nichteinhaltung der neuen Mindestgehälter kann zu sofortigen Ablehnungen von Anträgen oder zu Verwaltungsstrafen gemäß dem österreichischen Lohn- und Sozialdumpinggesetz führen. Mobilitätsmanager werden daher dringend empfohlen, offene Fälle jetzt zu prüfen, insbesondere solche, die Ende 2025 eingereicht wurden, als noch die niedrigeren Werte galten.
Quelle: Fragomen