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Schweizer Arbeitsbewilligungsquoten für 2026 treten in Kraft und bieten Arbeitgebern stabile Einstellungsspielräume

Jan. 2, 2026
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Schweizer Arbeitsbewilligungsquoten für 2026 treten in Kraft und bieten Arbeitgebern stabile Einstellungsspielräume
Ab dem 1. Januar 2026 verlängert die Schweiz mit der aktualisierten Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (ASEO) den bestehenden Kontingentrahmen offiziell um ein weiteres Jahr. Der Bundesrat hatte die Zahlen bereits im November genehmigt, doch HR-Teams können nun Anträge unter den Kontingenten für 2026 stellen: 4.500 B-Aufenthaltsbewilligungen und 4.000 L-Kurzaufenthaltsbewilligungen für hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten außerhalb der EU/EFTA; 3.500 Bewilligungen (3.000 L und 500 B) für langfristige Entsendungen von Dienstleistern aus der EU/EFTA; sowie ein separates Kontingent von 3.500 Bewilligungen für britische Staatsangehörige (2.100 B und 1.400 L).

Die Verlängerung schafft dringend benötigte Planungssicherheit für multinationale Unternehmen mit Schweizer Niederlassungen, angesichts anhaltender Fachkräftemangel in den Bereichen Life Sciences, ICT und Hightech-Fertigung. Obwohl die Auslastung der Drittstaatenkontingente 2024 nur 74 % betrug, wird mit steigender Nachfrage gerechnet, da mehrere führende F&E-Zentren in Zürich, Basel und Lausanne ihre Mitarbeiterzahl erhöhen. Unternehmen sollten frühzeitig Anträge stellen: Die kantonalen Behörden vergeben die Kontingente nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ und vergeben oft bereits im ersten Quartal die Hälfte des Jahreskontingents.

Schweizer Arbeitsbewilligungsquoten für 2026 treten in Kraft und bieten Arbeitgebern stabile Einstellungsspielräume


Für Mobility-Verantwortliche vereinfacht die unveränderte Kontingentsituation die Prognose von Entsendekosten und Bearbeitungszeiten, dennoch sollten interne Stakeholder nicht nachlässig werden. Die Kantone haben die arbeitsmarktlichen Prüfungen verschärft, und die Dokumentation muss umfassende lokale Rekrutierungsbemühungen nachweisen. Das separate Kontingent für britische Staatsangehörige – eingeführt nach dem Brexit – bleibt für Banken und Rohstoffhändler in Genf, die auf britische Expertise angewiesen sind, unverzichtbar.

Der Bundesrat wird die Auslastung Mitte des Jahres überprüfen; ungenutzte Bewilligungen könnten an Kantone mit hoher Nachfrage umverteilt werden. Arbeitgeber sollten die monatlichen Auslastungsberichte verfolgen, um Engpässe frühzeitig zu erkennen.

Praktisch werden Entsandte, die dieses Jahr in die Schweiz einreisen, zudem auf die neuen biometrischen Kioske des EU-Einreise-/Ausreisesystems (EES) an den Flughäfen Zürich, Basel und Genf treffen. Es wird empfohlen, frühzeitig anzureisen, um Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zu erfassen – besonders während der Hochsaison für Ski und Konferenzen.
Quelle: Swiss Federal Council press release

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