
Die drei Regionen Belgiens haben die Vergütungsniveaus veröffentlicht, die ausländische Arbeitnehmer ab dem 1. Januar 2026 verdienen müssen, um eine Arbeitserlaubnis B oder eine Einzelerlaubnis zu erhalten – und die Zahlen liegen deutlich über denen des Vorjahres. Laut der Beratungsfirma Moore verlangt die Region Brüssel-Hauptstadt nun ein Bruttomonatsgehalt von 3.703,44 € für „hochqualifizierte“ Profile (plus 6 %), 6.647,20 € für Führungspositionen und 4.748 € für die Europäische Blaue Karte.
Wallonien hat sich für Jahresbeträge entschieden: 53.220 € für hochqualifizierte Fachkräfte, 42.576 € für Junioren unter 30 Jahren und 88.790 € für Führungskräfte. Flandern wird voraussichtlich in den kommenden Tagen eigene gesetzliche Beträge veröffentlichen, die voraussichtlich ähnliche prozentuale Steigerungen entsprechend dem belgischen Durchschnittsgehaltsindex aufweisen.
Der Anstieg spiegelt die automatische Indexierung an die Inflation sowie eine politische Initiative wider, Belgien für hochqualifizierte Talente attraktiv zu halten und gleichzeitig die Zuwanderung mit Niedriglöhnen einzudämmen. Arbeitgeber müssen die neuen Beträge in den Arbeitsverträgen angeben, die mit den Anträgen auf Arbeitserlaubnis eingereicht werden; Behörden können Anträge mit veralteten Zahlen von 2025 ablehnen. Bestehende Inhaber von Arbeitserlaubnissen sind nicht betroffen, aber Verlängerungen, die nach dem 1. Januar eingereicht werden, müssen die neuen Schwellenwerte erfüllen.
Für multinationale Unternehmen, die Einsätze im Jahr 2026 planen, könnte die höhere Gehaltsuntergrenze die Kosten-Nutzen-Rechnung für die Entsendung von Junior-Mitarbeitern nach Belgien beeinflussen. Personalabteilungen sollten die Einsatzbudgets überprüfen, Brutto-Netto-Berechnungen anpassen und alternative Genehmigungswege – wie die EU-ICT-Genehmigung, bei der andere Vergütungsregeln gelten – in Betracht ziehen. Zudem sollten sie die bald erwartete Veröffentlichung der flämischen Beträge beobachten, um die Einhaltung landesweit sicherzustellen.
Praktischer Tipp: Da einige regionale Portale noch nicht aktualisiert sind, berichten Praktiker, dass das Hochladen eines unterschriebenen Nachtrags mit den Gehaltsangaben für 2026 die Bearbeitung beschleunigen und zusätzliche Nachfragen vermeiden kann.
Wallonien hat sich für Jahresbeträge entschieden: 53.220 € für hochqualifizierte Fachkräfte, 42.576 € für Junioren unter 30 Jahren und 88.790 € für Führungskräfte. Flandern wird voraussichtlich in den kommenden Tagen eigene gesetzliche Beträge veröffentlichen, die voraussichtlich ähnliche prozentuale Steigerungen entsprechend dem belgischen Durchschnittsgehaltsindex aufweisen.
Der Anstieg spiegelt die automatische Indexierung an die Inflation sowie eine politische Initiative wider, Belgien für hochqualifizierte Talente attraktiv zu halten und gleichzeitig die Zuwanderung mit Niedriglöhnen einzudämmen. Arbeitgeber müssen die neuen Beträge in den Arbeitsverträgen angeben, die mit den Anträgen auf Arbeitserlaubnis eingereicht werden; Behörden können Anträge mit veralteten Zahlen von 2025 ablehnen. Bestehende Inhaber von Arbeitserlaubnissen sind nicht betroffen, aber Verlängerungen, die nach dem 1. Januar eingereicht werden, müssen die neuen Schwellenwerte erfüllen.
Für multinationale Unternehmen, die Einsätze im Jahr 2026 planen, könnte die höhere Gehaltsuntergrenze die Kosten-Nutzen-Rechnung für die Entsendung von Junior-Mitarbeitern nach Belgien beeinflussen. Personalabteilungen sollten die Einsatzbudgets überprüfen, Brutto-Netto-Berechnungen anpassen und alternative Genehmigungswege – wie die EU-ICT-Genehmigung, bei der andere Vergütungsregeln gelten – in Betracht ziehen. Zudem sollten sie die bald erwartete Veröffentlichung der flämischen Beträge beobachten, um die Einhaltung landesweit sicherzustellen.
Praktischer Tipp: Da einige regionale Portale noch nicht aktualisiert sind, berichten Praktiker, dass das Hochladen eines unterschriebenen Nachtrags mit den Gehaltsangaben für 2026 die Bearbeitung beschleunigen und zusätzliche Nachfragen vermeiden kann.
Quelle: Moore Belgium
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