
Die Beratungsfirma Vandelanotte veröffentlichte am 13. Januar ein umfassendes Briefing, das die Welle von belgischen und EU-weiten Änderungen im Bereich der grenzüberschreitenden Beschäftigung im Jahr 2026 analysiert. Für multinationale Unternehmen ist die wichtigste Nachricht ein großzügigeres Sondersteuerregime für Expats: Die Mindestgehaltsgrenze sinkt auf 70.000 € und der steuerfreie Freibetrag steigt auf 35 % ohne Obergrenze, was Belgien im Vergleich zu den Nachbarländern Frankreich und Deutschland als Standort für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver macht.
Gleichzeitig werden die Compliance-Anforderungen verschärft. Die Kettenhaftungsregeln sind in traditionell risikoreichen Branchen wie Bauwesen und Fleischverarbeitung strenger geworden, wodurch Hauptauftragnehmer verpflichtet sind, die Arbeitsstatus-Dokumente von Subunternehmern im Vorfeld zu prüfen, andernfalls drohen gesamtschuldnerische Haftungen. Das Sorgfaltspflicht-Konzept wird zudem auf die gesamte Wirtschaft ausgeweitet, was den politischen Druck widerspiegelt, Schwarzarbeit einzudämmen.
Eine willkommene Klarstellung gibt es für vielreisende Mitarbeiter: Die belgische Sozialversicherungsbehörde (NSSO) akzeptiert nun, dass Arbeitgeber für ausländische Geschäftsreisen am selben Tag von unter zehn Stunden volle Tagegelder gewähren können – dies bringt die Praxis in Einklang mit den Nachbarländern und vereinfacht die Lohnabrechnung.
Auch die EU-Rechtsprechung beeinflusst die Regelungen für 2026: Aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs verschärfen die 25 %-Regel zur Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts, und der kommende European Social Security Pass (ESSP) verspricht einen digitalen Echtzeitaustausch von A1-Bescheinigungen. Arbeitgeber sollten jetzt die Zeiterfassungsdaten prüfen, um Verstöße zu vermeiden, sobald der ESSP in Kraft tritt.
Praktische Empfehlung: Mobility-Manager sollten die Kostenprognosen für Einsätze in Belgien unter Berücksichtigung des verbesserten Expat-Regimes neu berechnen, die Checklisten zur Überprüfung von Subunternehmern aktualisieren und reisende Mitarbeiter über die Anspruchsvoraussetzungen für Tagegelder informieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Lohnabrechnungsdienstleistern ist ratsam, um die neue Gehaltsgrenzen-Logik vor den ersten Meldungen 2026 zu berücksichtigen.
Gleichzeitig werden die Compliance-Anforderungen verschärft. Die Kettenhaftungsregeln sind in traditionell risikoreichen Branchen wie Bauwesen und Fleischverarbeitung strenger geworden, wodurch Hauptauftragnehmer verpflichtet sind, die Arbeitsstatus-Dokumente von Subunternehmern im Vorfeld zu prüfen, andernfalls drohen gesamtschuldnerische Haftungen. Das Sorgfaltspflicht-Konzept wird zudem auf die gesamte Wirtschaft ausgeweitet, was den politischen Druck widerspiegelt, Schwarzarbeit einzudämmen.
Eine willkommene Klarstellung gibt es für vielreisende Mitarbeiter: Die belgische Sozialversicherungsbehörde (NSSO) akzeptiert nun, dass Arbeitgeber für ausländische Geschäftsreisen am selben Tag von unter zehn Stunden volle Tagegelder gewähren können – dies bringt die Praxis in Einklang mit den Nachbarländern und vereinfacht die Lohnabrechnung.
Auch die EU-Rechtsprechung beeinflusst die Regelungen für 2026: Aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs verschärfen die 25 %-Regel zur Bestimmung des anwendbaren Sozialversicherungsrechts, und der kommende European Social Security Pass (ESSP) verspricht einen digitalen Echtzeitaustausch von A1-Bescheinigungen. Arbeitgeber sollten jetzt die Zeiterfassungsdaten prüfen, um Verstöße zu vermeiden, sobald der ESSP in Kraft tritt.
Praktische Empfehlung: Mobility-Manager sollten die Kostenprognosen für Einsätze in Belgien unter Berücksichtigung des verbesserten Expat-Regimes neu berechnen, die Checklisten zur Überprüfung von Subunternehmern aktualisieren und reisende Mitarbeiter über die Anspruchsvoraussetzungen für Tagegelder informieren. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Lohnabrechnungsdienstleistern ist ratsam, um die neue Gehaltsgrenzen-Logik vor den ersten Meldungen 2026 zu berücksichtigen.
Quelle: Vandelanotte
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