
Die Frist für die Konsultation des Innenministeriums zur Verdopplung der Mindestaufenthaltsdauer für die unbefristete Niederlassungserlaubnis (Indefinite Leave to Remain, ILR) von fünf auf zehn Jahre läuft heute um 23:59 Uhr GMT ab. Zudem soll ein punktebasiertes „Earned Settlement“-System eingeführt werden, das Einkommen, Integration und gesellschaftliches Engagement bewertet. Die Anwaltskammer von England und Wales nutzte den letzten Tag, um eine scharfe Stellungnahme zu veröffentlichen, in der sie davor warnt, dass eine rückwirkende Anwendung gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen und die Attraktivität des Vereinigten Königreichs für internationale Fachkräfte mindern könnte. (lawsociety.org.uk)
Nach den Vorschlägen könnten Arbeitnehmer unterhalb des Qualifikationsniveaus RQF 6 eine 15-jährige Wartezeit haben, während Gutverdiener und Inhaber eines Global Talent Visums bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten könnten. Angehörige müssten die Niederlassungserlaubnis eigenständig „erwerben“, was Familienzeitpläne auseinanderreißen könnte. Berufsverbände warnen, dass dieses Modell Unsicherheit für Arbeitgeber schafft, die mehrjährige Umzugsangebote machen, und Fachkräfte in der Mitte ihrer Karriere abschrecken könnte, die nicht über das nötige Gehaltsplus für einen beschleunigten Weg verfügen.
Vertreter aus den Bereichen Technologie, Life Sciences und der Erwachsenenpflege haben Stellungnahmen eingereicht, in denen sie argumentieren, dass längere Wartezeiten die Bindungsprobleme verschärfen, gerade jetzt, da Kanada und Australien ihre Verfahren zur dauerhaften Niederlassung vereinfachen. Migrantenrechtsgruppen weisen zudem darauf hin, dass unterschiedliche Zeitpläne für Eltern und Kinder zu Härten und bürokratischen Engpässen führen könnten.
Das Innenministerium wird die Stellungnahmen in den nächsten sechs Wochen auswerten und plant, die endgültigen Regelungen im April 2026 zu veröffentlichen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Mitarbeitergruppen die fünfjährige Frist möglicherweise nicht mehr erreichen, und in Erwägung ziehen, ILR-Anträge vor einer möglichen Übergangsfrist zu beschleunigen.
Nach den Vorschlägen könnten Arbeitnehmer unterhalb des Qualifikationsniveaus RQF 6 eine 15-jährige Wartezeit haben, während Gutverdiener und Inhaber eines Global Talent Visums bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erhalten könnten. Angehörige müssten die Niederlassungserlaubnis eigenständig „erwerben“, was Familienzeitpläne auseinanderreißen könnte. Berufsverbände warnen, dass dieses Modell Unsicherheit für Arbeitgeber schafft, die mehrjährige Umzugsangebote machen, und Fachkräfte in der Mitte ihrer Karriere abschrecken könnte, die nicht über das nötige Gehaltsplus für einen beschleunigten Weg verfügen.
Vertreter aus den Bereichen Technologie, Life Sciences und der Erwachsenenpflege haben Stellungnahmen eingereicht, in denen sie argumentieren, dass längere Wartezeiten die Bindungsprobleme verschärfen, gerade jetzt, da Kanada und Australien ihre Verfahren zur dauerhaften Niederlassung vereinfachen. Migrantenrechtsgruppen weisen zudem darauf hin, dass unterschiedliche Zeitpläne für Eltern und Kinder zu Härten und bürokratischen Engpässen führen könnten.
Das Innenministerium wird die Stellungnahmen in den nächsten sechs Wochen auswerten und plant, die endgültigen Regelungen im April 2026 zu veröffentlichen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, welche Mitarbeitergruppen die fünfjährige Frist möglicherweise nicht mehr erreichen, und in Erwägung ziehen, ILR-Anträge vor einer möglichen Übergangsfrist zu beschleunigen.
Quelle: Law Society of England & Wales