
In einer gestern in Kraft getretenen Richtlinie hat das Innenministerium einen neuen Absatz SW 14.2A in den Anhang Skilled Worker eingefügt, der Sponsoren ausdrücklich verbietet, Gelder, die der Migrant später an den Arbeitgeber zurückzahlt – sei es als „Investition“, „Schulungskosten“ oder „Immigrationsgebühren“ bezeichnet – auf die Gehaltsschwelle anzurechnen. (fivestarinternational.co.uk) Zudem ist es Arbeitgebern untersagt, Sponsor-Lizenzgebühren oder die Immigration Skills Charge von Arbeitnehmern über alle gesponserten Visa-Kategorien hinweg zurückzufordern.
Die Änderung richtet sich gegen eine zunehmende Praxis, bei der Unternehmen das Bruttogehalt in Sponsorship-Zertifikaten aufblähen, um anschließend Visakosten abzuziehen oder Eigenkapital-„Investitionen“ zu verlangen, die das Nettogehalt effektiv unter das Mindestniveau drücken. Compliance-Prüfer entdeckten solche Fälle in 8 % der 2025 überprüften Sponsor-Akten, was die Minister zum Handeln veranlasste.
Verstöße werden nun als „schwerwiegende Compliance-Verstöße“ gewertet, die zur sofortigen Lizenzentziehung und möglichen fünfjährigen Sperren für Neuanträge führen können. Eine Übergangsregelung erlaubt es Tier-2-(General)-Migranten, die vor dem 1. Dezember 2026 mit demselben Sponsor verlängern, bestimmte garantierte Zulagen weiterhin anzurechnen – allerdings nur unter strengen Auflagen.
Arbeitgeber sollten ihre Gehaltsabrechnungen überprüfen, Einsatzverträge aktualisieren und jegliche Abzüge im Zusammenhang mit Einwanderungskosten einstellen. Migranten, die zur Unterzeichnung von Rückzahlungsvereinbarungen aufgefordert werden, sollten rechtlichen Rat einholen; Verträge, die der neuen Richtlinie widersprechen, sind nach britischem Arbeitsrecht wahrscheinlich nicht durchsetzbar.
Die Änderung richtet sich gegen eine zunehmende Praxis, bei der Unternehmen das Bruttogehalt in Sponsorship-Zertifikaten aufblähen, um anschließend Visakosten abzuziehen oder Eigenkapital-„Investitionen“ zu verlangen, die das Nettogehalt effektiv unter das Mindestniveau drücken. Compliance-Prüfer entdeckten solche Fälle in 8 % der 2025 überprüften Sponsor-Akten, was die Minister zum Handeln veranlasste.
Verstöße werden nun als „schwerwiegende Compliance-Verstöße“ gewertet, die zur sofortigen Lizenzentziehung und möglichen fünfjährigen Sperren für Neuanträge führen können. Eine Übergangsregelung erlaubt es Tier-2-(General)-Migranten, die vor dem 1. Dezember 2026 mit demselben Sponsor verlängern, bestimmte garantierte Zulagen weiterhin anzurechnen – allerdings nur unter strengen Auflagen.
Arbeitgeber sollten ihre Gehaltsabrechnungen überprüfen, Einsatzverträge aktualisieren und jegliche Abzüge im Zusammenhang mit Einwanderungskosten einstellen. Migranten, die zur Unterzeichnung von Rückzahlungsvereinbarungen aufgefordert werden, sollten rechtlichen Rat einholen; Verträge, die der neuen Richtlinie widersprechen, sind nach britischem Arbeitsrecht wahrscheinlich nicht durchsetzbar.
Quelle: Five Star International