
Ab dem 1. Januar 2026 hat die Region Flandern ihr wirtschaftliches Migrationssystem grundlegend überarbeitet. Die am 30. März veröffentlichten Leitlinien erläutern, was Arbeitgeber künftig beachten müssen. Die wichtigste Neuerung: Nur noch wirklich „hochqualifizierte“ Stellen kommen für die beliebte Ein-Permit-Regelung infrage – unabhängig vom Hochschulabschluss des Bewerbers. Die Behörden wollen damit gezielt der Praxis entgegenwirken, dass Entwickler als Junior-Mitarbeiter eingestellt wurden, nur um Gehaltsgrenzen zu erfüllen. Mittelqualifizierte Engpassberufe bleiben von der Arbeitsmarktprüfung ausgenommen, allerdings wurde die Engpassliste gestrafft – Lkw-Fahrer und Bäcker fallen heraus, Asbestentferner und Dachdecker sind neu aufgenommen. Für Unternehmen, die auf geringqualifizierte Arbeitskräfte angewiesen sind, gibt es die größte Veränderung: Diese Kategorie ist für neue Anträge de facto geschlossen, bestehende Genehmigungen können nur unter strengen Bedingungen verlängert werden. Positiv: Saisonale Branchen wie Gartenbau und Gastronomie erhalten einen vereinfachten Zugang – ohne Arbeitsmarktprüfung und mit schnellerer Bearbeitung, sofern die Stelle auf der geprüften Engpassliste steht. Ab 2026 wird zudem eine neue regionale Bearbeitungsgebühr eingeführt, sodass Unternehmen künftig sowohl bundesweite als auch regionale Kosten tragen müssen. Wichtige Handlungsempfehlungen für Mobility-Manager: Überprüfen Sie die belgischen Stellenprofile, ob sie noch als „hochqualifiziert“ gelten; starten Sie die Stellenausschreibungen frühzeitig, falls eine Arbeitsmarktprüfung erforderlich ist; und kalkulieren Sie mit höheren Compliance-Kosten, sobald die flämische Gebühr in Kraft tritt. Unternehmen, die sich nicht anpassen, riskieren Verzögerungen von neun Wochen oder mehr – ein erhebliches Risiko in wettbewerbsintensiven F&E- und Ingenieurmärkten.
Quelle: Parakar
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