
Die nördliche Region Flandern in Belgien hat das Jahr 2026 mit der umfassendsten Reform der Regeln für die wirtschaftliche Migration seit der Regionalisierung der Arbeitskompetenzen vor einem Jahrzehnt begonnen. Ab dem 1. Januar 2026 können Arbeitgeber eine einzige Genehmigung für „hochqualifizierte“ Fachkräfte nur noch dann erhalten, wenn die Stelle selbst nachweislich hochqualifiziert ist; ein Hochschulabschluss allein reicht nicht mehr aus. Die Politik betont, dass diese Änderung Schlupflöcher schließen soll, die es Unternehmen ermöglichten, Absolventen für im Grunde niedrigqualifizierte Tätigkeiten einzustellen. Kritiker warnen jedoch, dass die engere Definition die Fachkräftelücken in Logistik und Leichtindustrie verschärfen könnte.
Der Weg für Berufe mit mittlerem Qualifikationsniveau bleibt bestehen, allerdings wurde die Liste der anerkannten Engpassberufe deutlich überarbeitet. Zehn Berufe – darunter Lkw-Fahrer, Bäcker und Metzger – wurden gestrichen, während sieben neue Berufe, wie Asbestentferner und Diamantenschleifer, hinzugekommen sind. Insgesamt gibt es nun 21 anerkannte Engpassberufe. Unternehmen müssen daher vor der Beantragung einer Genehmigung genau prüfen, ob die offene Stelle noch auf der neuen Liste steht.
Deutlicher ist die Abschaffung der Kategorie „Sonstige“ für niedrigqualifizierte Tätigkeiten. Ab diesem Jahr müssen Arbeitgeber, die Nicht-EU-Bürger für Reinigungs-, Lager- oder Küchenhilfsjobs einstellen wollen, zunächst einen neunwöchigen Arbeitsmarkttest über VDAB und EURES absolvieren und nachweisen, dass der Kandidat mindestens über eine mittlere Qualifikation verfügt. Übergangsregelungen erlauben es bestehenden Inhabern von niedrigqualifizierten Genehmigungen, nur dann zu bleiben, wenn sie ununterbrochen in derselben Position beim selben Unternehmen beschäftigt sind. Ein Jobwechsel führt zur Unzulässigkeit.
Eine weitere Neuerung, die die Mobilitätsbudgets belasten wird: Die flämische Regierung führt noch in diesem Jahr eine neue regionale Antragsgebühr ein, die zusätzlich zur bundesweiten Verwaltungsgebühr für Einzelerlaubnisse zu zahlen ist. Personalabteilungen müssen daher bei der Planung internationaler Einsätze mit zwei separaten Kostenblöcken rechnen.
Für Saisonarbeit gibt es eine leichte Erleichterung: Für Engpassberufe in Landwirtschaft, Gartenbau und Gastgewerbe ist kein Arbeitsmarkttest erforderlich, allerdings können Behörden einzelne Stellen ausschließen, wenn der Engpass nicht nachgewiesen ist.
Für multinationale Arbeitgeber lautet die Botschaft klar: Belgien bleibt offen für ausländische Fachkräfte, doch die Einstellungsfristen, Dokumentationsanforderungen und Kosten steigen. Unternehmen wird empfohlen, ihren Personalbedarf mindestens sechs Monate im Voraus zu planen, zu prüfen, ob die Stellen noch auf der neuen Engpassliste stehen, und Bewerber auf eine strengere Prüfung der Stelleninhalte vorzubereiten. Wer sich nicht anpasst, riskiert abgelehnte Anträge oder kostspielige Projektverzögerungen.
Der Weg für Berufe mit mittlerem Qualifikationsniveau bleibt bestehen, allerdings wurde die Liste der anerkannten Engpassberufe deutlich überarbeitet. Zehn Berufe – darunter Lkw-Fahrer, Bäcker und Metzger – wurden gestrichen, während sieben neue Berufe, wie Asbestentferner und Diamantenschleifer, hinzugekommen sind. Insgesamt gibt es nun 21 anerkannte Engpassberufe. Unternehmen müssen daher vor der Beantragung einer Genehmigung genau prüfen, ob die offene Stelle noch auf der neuen Liste steht.
Deutlicher ist die Abschaffung der Kategorie „Sonstige“ für niedrigqualifizierte Tätigkeiten. Ab diesem Jahr müssen Arbeitgeber, die Nicht-EU-Bürger für Reinigungs-, Lager- oder Küchenhilfsjobs einstellen wollen, zunächst einen neunwöchigen Arbeitsmarkttest über VDAB und EURES absolvieren und nachweisen, dass der Kandidat mindestens über eine mittlere Qualifikation verfügt. Übergangsregelungen erlauben es bestehenden Inhabern von niedrigqualifizierten Genehmigungen, nur dann zu bleiben, wenn sie ununterbrochen in derselben Position beim selben Unternehmen beschäftigt sind. Ein Jobwechsel führt zur Unzulässigkeit.
Eine weitere Neuerung, die die Mobilitätsbudgets belasten wird: Die flämische Regierung führt noch in diesem Jahr eine neue regionale Antragsgebühr ein, die zusätzlich zur bundesweiten Verwaltungsgebühr für Einzelerlaubnisse zu zahlen ist. Personalabteilungen müssen daher bei der Planung internationaler Einsätze mit zwei separaten Kostenblöcken rechnen.
Für Saisonarbeit gibt es eine leichte Erleichterung: Für Engpassberufe in Landwirtschaft, Gartenbau und Gastgewerbe ist kein Arbeitsmarkttest erforderlich, allerdings können Behörden einzelne Stellen ausschließen, wenn der Engpass nicht nachgewiesen ist.
Für multinationale Arbeitgeber lautet die Botschaft klar: Belgien bleibt offen für ausländische Fachkräfte, doch die Einstellungsfristen, Dokumentationsanforderungen und Kosten steigen. Unternehmen wird empfohlen, ihren Personalbedarf mindestens sechs Monate im Voraus zu planen, zu prüfen, ob die Stellen noch auf der neuen Engpassliste stehen, und Bewerber auf eine strengere Prüfung der Stelleninhalte vorzubereiten. Wer sich nicht anpasst, riskiert abgelehnte Anträge oder kostspielige Projektverzögerungen.
Quelle: Parakar
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