
Die Anwaltskanzlei DAC Beachcroft hat mehrere arbeitsmarktbezogene Maßnahmen zusammengefasst, die im ersten Quartal 2026 in Kraft getreten sind und direkte Auswirkungen auf Unternehmensprogramme zur Einwanderung haben. Die wichtigste Änderung betrifft die Anhebung der Mindestgehaltsgrenzen für Beschäftigungserlaubnisse: Für allgemeine Beschäftigungserlaubnisse sind nun 36.605 € (vorher 34.000 €) und für Critical Skills Permits 40.904 € (vorher 38.000 €) erforderlich, wenn die Anträge ab dem 1. März eingereicht werden. Verlängerungsanträge müssen die neuen Beträge erfüllen, sofern die ursprüngliche Erlaubnis nicht vor diesem Datum ausgestellt wurde. Die Erhöhungen folgen dem Regierungsfahrplan 2025, der darauf abzielt, die Gehälter bei Erlaubnissen an den nationalen Mindestlohn – aktuell 14,15 € pro Stunde – sowie an die Lohninflation in Schlüsselbranchen wie IT und Life Sciences anzupassen. Für multinationale Arbeitgeber könnten die höheren Schwellenwerte die Budgetplanung für innerbetriebliche Versetzungen und Neueinstellungen in regionalen Zentren wie Cork oder Galway beeinflussen, wo die Gehaltsniveaus traditionell unter denen Dublins liegen.
Separat hat das Ministerium für Wirtschaft eine gesetzliche Überprüfung des Rechts auf Homeoffice veröffentlicht. Entgegen medialer Befürchtungen wurden 94 % der Anträge von Mitarbeitenden ganz oder teilweise genehmigt, und Arbeitgeber berichteten von einer „geringen administrativen Belastung“. Dennoch wird die Arbeitsbeziehungskommission stärkere Leitfäden herausgeben und eine Aufklärungskampagne speziell für ländliche KMU starten, da dort die Nutzung der Regelung bislang hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Insgesamt deuten die Anhebung der Gehaltsuntergrenze und die Klarstellungen zum Homeoffice auf ein verschärftes, aber weiterhin wettbewerbsfähiges Talentumfeld hin. Mobility-Manager sollten prüfen, ob die Gehaltspakete für entsandte Mitarbeitende den neuen Vorgaben entsprechen und ob die Einsatzverträge die Homeoffice-Berechtigung klar regeln, um Streitigkeiten bei Verlängerungen oder Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht zu vermeiden. Angesichts der bevorstehenden EU-Richtlinie zur Lohngleichheit und des bereits geltenden aktualisierten Verhaltenskodex für Teilzeitarbeit in Irland empfehlen Experten eine umfassende Überprüfung der Vertragsformulierungen, insbesondere bei hybriden oder grenzüberschreitenden Tätigkeiten, die mehrere Rechtsordnungen betreffen.
Separat hat das Ministerium für Wirtschaft eine gesetzliche Überprüfung des Rechts auf Homeoffice veröffentlicht. Entgegen medialer Befürchtungen wurden 94 % der Anträge von Mitarbeitenden ganz oder teilweise genehmigt, und Arbeitgeber berichteten von einer „geringen administrativen Belastung“. Dennoch wird die Arbeitsbeziehungskommission stärkere Leitfäden herausgeben und eine Aufklärungskampagne speziell für ländliche KMU starten, da dort die Nutzung der Regelung bislang hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Insgesamt deuten die Anhebung der Gehaltsuntergrenze und die Klarstellungen zum Homeoffice auf ein verschärftes, aber weiterhin wettbewerbsfähiges Talentumfeld hin. Mobility-Manager sollten prüfen, ob die Gehaltspakete für entsandte Mitarbeitende den neuen Vorgaben entsprechen und ob die Einsatzverträge die Homeoffice-Berechtigung klar regeln, um Streitigkeiten bei Verlängerungen oder Kontrollen durch die Arbeitsaufsicht zu vermeiden. Angesichts der bevorstehenden EU-Richtlinie zur Lohngleichheit und des bereits geltenden aktualisierten Verhaltenskodex für Teilzeitarbeit in Irland empfehlen Experten eine umfassende Überprüfung der Vertragsformulierungen, insbesondere bei hybriden oder grenzüberschreitenden Tätigkeiten, die mehrere Rechtsordnungen betreffen.
Quelle: DAC Beachcroft